Rechtslage Nachname Kind
Hallo Ihr Lieben,
Also ich habe eine Frage bezüglich des Nachnamen des Kindes.
Wenn man eine Lebenspartnerschaft eingeht und eine der Frauen ein Kind mit in diese Partnerschaft bringt, kann dieses den Lebenspartnerschaftsnamen der ausgewählt wurde annehmen.
Aber wie ist es im Falle einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
Die Mutter des Kindes kann ihren Geburtsnamen wieder annehmen, aber
was ist mit dem Kind?
In einer Ehe behält das Kind den Nachnamen den es bei der Eheschließung bekommen hat, aber ist es in einer Lebenspartnerschaft auch so?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Viele Grüße
Whoknew
Also ich habe eine Frage bezüglich des Nachnamen des Kindes.
Wenn man eine Lebenspartnerschaft eingeht und eine der Frauen ein Kind mit in diese Partnerschaft bringt, kann dieses den Lebenspartnerschaftsnamen der ausgewählt wurde annehmen.
Aber wie ist es im Falle einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
Die Mutter des Kindes kann ihren Geburtsnamen wieder annehmen, aber
was ist mit dem Kind?
In einer Ehe behält das Kind den Nachnamen den es bei der Eheschließung bekommen hat, aber ist es in einer Lebenspartnerschaft auch so?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Viele Grüße
Whoknew