|
|
Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadRechtslage, wenn...
26.11.2005 12:47
HiddenNickname
0 um es vorweg zu nehmen: ich frage aus reinem Interesse, genauer gesagt hat mich eine der Newsauf diesen Gedanken gebracht. Es geht um das Adpotionsrecht für homosexuelle Paare, aber nicht direkt darum, sondern um naja lest selbst: in Deutschland gibt es kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare meines Wissens. Man kann ein Kind alleine adoptieren, aber nicht zu zweit, so ist es auch nicht möglich, als Frau die Kinder seiner Frau zu adoptieren oder wie man es in dem Falle nennt, so dass man für ihre leiblichen Kinder ein gemeinsames Sorgerecht hat. nehmen wir aber mal folgenden Fall an: Eine Frau ist verheiratet mit einem Mann-zu-Frau-Transgender. Um Verwechselungen zu vermeiden, bezeichne ich letzteren ab jetzt als "Er". Beide haben zusammen 2 wunderhübsche Kinder unter 18 Jahren. Eigentlich eine stinknormale traditionelle Familie: 2 verheiratete Menschen, er und sie und 2 Kinder. gemeinsames Sorgerecht natürlich, weil: verheiratet. Nun macht er aber den letzten medizinischen Schritt, um sein biologisches Geschlecht seiner Geschlechtsidentität anzupassen: Er lässt sich zu einer frau umoperieren, der Name im Pass wird ebenso geändert. WAS wird aus den Kindern, was aus der Ehe? Denn nun sind es ja 2 Frauen und nach Deutscher Gesetzeslage gibt es die Ehe nicht für 2 Frauen genausowenig wie das gemeinsame orge/Adoptionsrecht. Wird die Ehe damit aufgehoben und fällt einem von beiden das alleinige Sorgerecht zu? Oder bleibt alles beim alten, weil er ja mal ein Mann war? mich würde das echt mal interessieren, vorallem weil in diesem Beispiel, sollte beides aufgehoben werden, die Diskriminierung des ganzen besonders deutlich wird, da eine glückliche Familie durch diese Gesetzeslage gewaltsam außeinandergerissen wird.
0
![]()
26.11.2005 19:01
26.11.2005 18:45
26.11.2005 17:40
HiddenNickname
0
26.11.2005 16:30
26.11.2005 16:20
0
![]() |
|