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Rückerstattungsanspruch

Nichtnett
HiddenNickname
offline
20.04.2012 17:55
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Wir hatten heute folgende Problembesprechung im Büro. "Mein" Azubi kam mit dieser Prüfungsvorbereitung:

Person A überweist Person B gewisse Teilgeldbeträge mit einem exakt bezifferten Verwendungszweck auf dem Überweisungsbeleg. Person B verpflichtet sich, diese Geldbeträge auch nur und ausschließlich für den im Verwendungszweck angegebenen Zweck zu verwenden, was auch schriftlich vereinbart worden ist. Nunmehr stellt sich raus, dass Person B das überwiesene Geld anderweitig verwendet hat, als vorgesehen, was auch belegbar ist.
Frage: Kann A das Geld von B zurückverlangen??

Bei uns gab es unterschiedliche Meinungen, ich denke, Person A hat schlechte Karten. Was meint Ihr?

Und nein, ich bin weder Person A noch Person B