Rückerstattungsanspruch
Wir hatten heute folgende Problembesprechung im Büro. "Mein" Azubi kam mit dieser Prüfungsvorbereitung:
Person A überweist Person B gewisse Teilgeldbeträge mit einem exakt bezifferten Verwendungszweck auf dem Überweisungsbeleg. Person B verpflichtet sich, diese Geldbeträge auch nur und ausschließlich für den im Verwendungszweck angegebenen Zweck zu verwenden, was auch schriftlich vereinbart worden ist. Nunmehr stellt sich raus, dass Person B das überwiesene Geld anderweitig verwendet hat, als vorgesehen, was auch belegbar ist.
Frage: Kann A das Geld von B zurückverlangen??
Bei uns gab es unterschiedliche Meinungen, ich denke, Person A hat schlechte Karten. Was meint Ihr?
Und nein, ich bin weder Person A noch Person B
Person A überweist Person B gewisse Teilgeldbeträge mit einem exakt bezifferten Verwendungszweck auf dem Überweisungsbeleg. Person B verpflichtet sich, diese Geldbeträge auch nur und ausschließlich für den im Verwendungszweck angegebenen Zweck zu verwenden, was auch schriftlich vereinbart worden ist. Nunmehr stellt sich raus, dass Person B das überwiesene Geld anderweitig verwendet hat, als vorgesehen, was auch belegbar ist.
Frage: Kann A das Geld von B zurückverlangen??
Bei uns gab es unterschiedliche Meinungen, ich denke, Person A hat schlechte Karten. Was meint Ihr?
Und nein, ich bin weder Person A noch Person B