Schadenersatz für Diskriminierung
Das Kölner Oberlandesgericht hat geurteilt: Wird ein Mietinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz.
Das sei eine Verletzung der Menschenwürde und damit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, stellte das Kölner Oberlandesgericht am Dienstag in einem Berufungsverfahren fest. Ein Immobilienverwalter muss demnach einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft gut 5000 Euro Schadenersatz zahlen, weil es wegen seiner Hautfarbe als Mieter zurückgewiesen worden war. Es ist keine Revision zugelassen. „Das Urteil hat Signalwirkung auf den Immobilienmarkt“, sagte Isabell Teller, Beistand der Familie vom Aachener Gleichbehandlungsbüro.
Das Paar hatte sich 2006 auf eine Annonce des Wohnungsverwalters gemeldet, weil es nach Aachen umziehen wollte. Als die Interessenten zum Besichtigungstermin kamen, habe die Hausmeisterin das Paar abgewiesen mit den Worten, die Wohnung werde nicht an „Neger – äh Schwarzafrikaner oder Türken“ vermietet, wie das Oberlandesgericht berichtete.
http://www.focus.de/immob [...] 150.html
Ein gutes Zeichen wird hier gesetzt. Das Gesetz kann zwar Diskriminierung nie verhindern, aber ein Zeichen setzen, dass es eben nicht geduldet wird. Find isch joht.