Staat droht Homepagebetreibern mit Strafe
Mal wieder was Feines von www.freenet.de:
"Zwangsarchivierung - Staat droht Homepagebetreibern mit Strafe
Mecker-Blogs ins Staatsarchiv
Das deutschsprachige Internet wird zum Staatsschatz: Ein Bundesgesetz vom 22. Juni 2006 schreibt vor, dass alle "Medienwerke in unkörperlicher Form" bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen, andernfalls drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wie sehen die Aktenschränke aus, in denen die Bibliothekare Blog-Einträge und Foren-Postings aufbewahren?
Bereits seit Mitte der 90er Jahre machen sich Gesetzgeber Gedanken darüber, wie ausschließlich unkörperliche, also digitale Medien der Nachwelt erhalten bleiben können. Am 22. Juni 2006 beschloss der Bundestag, während die Nation im WM-Taumel von Spiel zu Spiel eilte, das höchst sonderbare Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), das eine Woche später in Kraft trat und vorschreibt, dass Autoren ihre Internet-Seiten ablierfern müssen, und zwar "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek [...] binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung" (Paragraph 16 DNBG).
Müssen die großen Portale nun hunderttausende Seiten ausdrucken, die Druckseiten in ein großes Paket packen und nach Leipzig schicken, die Aktualisierungen im Wochenrhythmus hintendrein? Und was ist mit den ganzen Blogs und privaten Homepages? Jeder, der ein Webangebot im Netz zur Verfügung stellt, ist laut Gesetzesbeschluss nun dazu verpflichtet, eine Kopie des Angebots auf eigene Kosten nach Leipzig zu senden.
Der Gesetzestext liefert eifrigen Internettern kräftig Material für Spott und Häme. Allerdings ist die Intention der Gesetzgeber richtig und gut, denn mit der Überarbeitung des vormaligen DNB-Gesetzes werden ausschließliche Internet-Publikationen gleichgesetzt mit Magazinen, Zeitungen und Büchern aus Papier. Die Deutsche Nationalbibliothek mit Sitz in Leipzig, Frankfurt und Berlin sammelt unter diesem Namen seit 1990 deutschsprachige Print-Werke, bislang insgesamt über 22 Millionen Einheiten.
Bereits seit 2004 gibt es eine Regelung, gemäß der Autoren und Verlage ihre digitalen Werke der Deutschen Nationalbibliothek zugänglich machen können. Dazu steht ein FTP-Server bereit, den Autoren und Verlage nach Anmeldung auf der Homepage verwenden, in dem sie ihre Web-Inhalte in ein Zip- oder Rar-Archiv packen und nach Eingabe ihrer Anmeldenummer die HTML-Seiten, Fotos, Ton-Dateien und Verweis-Listen nach Leipzig, Berlin und Leipzig übertragen. Eine Frage bleibt allerdings ungeklärt: Wie wird dem dynamischen Charakter von Web-Inhalten Rechnung getragen?"
in diesem Sinne...
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"Zwangsarchivierung - Staat droht Homepagebetreibern mit Strafe
Mecker-Blogs ins Staatsarchiv
Das deutschsprachige Internet wird zum Staatsschatz: Ein Bundesgesetz vom 22. Juni 2006 schreibt vor, dass alle "Medienwerke in unkörperlicher Form" bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen, andernfalls drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wie sehen die Aktenschränke aus, in denen die Bibliothekare Blog-Einträge und Foren-Postings aufbewahren?
Bereits seit Mitte der 90er Jahre machen sich Gesetzgeber Gedanken darüber, wie ausschließlich unkörperliche, also digitale Medien der Nachwelt erhalten bleiben können. Am 22. Juni 2006 beschloss der Bundestag, während die Nation im WM-Taumel von Spiel zu Spiel eilte, das höchst sonderbare Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), das eine Woche später in Kraft trat und vorschreibt, dass Autoren ihre Internet-Seiten ablierfern müssen, und zwar "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek [...] binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung" (Paragraph 16 DNBG).
Müssen die großen Portale nun hunderttausende Seiten ausdrucken, die Druckseiten in ein großes Paket packen und nach Leipzig schicken, die Aktualisierungen im Wochenrhythmus hintendrein? Und was ist mit den ganzen Blogs und privaten Homepages? Jeder, der ein Webangebot im Netz zur Verfügung stellt, ist laut Gesetzesbeschluss nun dazu verpflichtet, eine Kopie des Angebots auf eigene Kosten nach Leipzig zu senden.
Der Gesetzestext liefert eifrigen Internettern kräftig Material für Spott und Häme. Allerdings ist die Intention der Gesetzgeber richtig und gut, denn mit der Überarbeitung des vormaligen DNB-Gesetzes werden ausschließliche Internet-Publikationen gleichgesetzt mit Magazinen, Zeitungen und Büchern aus Papier. Die Deutsche Nationalbibliothek mit Sitz in Leipzig, Frankfurt und Berlin sammelt unter diesem Namen seit 1990 deutschsprachige Print-Werke, bislang insgesamt über 22 Millionen Einheiten.
Bereits seit 2004 gibt es eine Regelung, gemäß der Autoren und Verlage ihre digitalen Werke der Deutschen Nationalbibliothek zugänglich machen können. Dazu steht ein FTP-Server bereit, den Autoren und Verlage nach Anmeldung auf der Homepage verwenden, in dem sie ihre Web-Inhalte in ein Zip- oder Rar-Archiv packen und nach Eingabe ihrer Anmeldenummer die HTML-Seiten, Fotos, Ton-Dateien und Verweis-Listen nach Leipzig, Berlin und Leipzig übertragen. Eine Frage bleibt allerdings ungeklärt: Wie wird dem dynamischen Charakter von Web-Inhalten Rechnung getragen?"
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