Staatsvertrag des ZDF verfassungswidrig
http://www.sueddeutsche.d [...] .1921195
Nach Ansicht der Richter gibt die Zusammensetzung der Sender-Gremien Staat und Politik zu großen Einfluss auf den Sender. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", so das Gericht.
Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des öffentlich-rechtlichen Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, so das Urteil. Das Gericht ordnete an, dass die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden müssen.
Nach Ansicht der Richter gibt die Zusammensetzung der Sender-Gremien Staat und Politik zu großen Einfluss auf den Sender. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk "darf nicht zum Staatsfunk werden", so das Gericht.
Die Regelungen über die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des öffentlich-rechtlichen Senders verstoßen gegen die Rundfunkfreiheit, so das Urteil. Das Gericht ordnete an, dass die Bundesländer bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden müssen.