Um LESARION optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern verwenden wir zur Auswertung Cookies. Mehr Informationen über Cookies findest du in unseren Datenschutzbestimmungen. Wenn du LESARION nutzst erklärst du dich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Im Anschluss an den Thread "Todesstrafe", in welchem wieder die üblichen zahlreiche Mythen über das (deutsche )Strafrecht kursierten ein Literaturhinweis und ein paar "Bürgermythen"...
1. Mythos:
"Lebenslänglich" = "15 Jahre"... UND: natürlich muss der Bösewicht nicht mal die ganz absitzen...
Ganz simpel: Das Urteil "lebenslang" bedeutet: "Bis zum Ende des Lebens". Der Grund, warum Täter z. B. nach 16 Jahren wieder in die Freiheit entlassen werden, OBWOHL sie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden, beruht darauf, dass unser Strafrecht kein reines "Abstrafen" ist, sondern auch auf den Prinzipien "Buße und Reue" und damit "Rehabilitation" beruht. Ein lebenslanger Freiheitsentzug ohne jegliche Chance auf "Besserung" wurde als Verstoß gegen die Menschenwürde vom Gesetzgeber betrachtet. "Lebenslang" endet aber deswegen nicht automatisch nach 15 Jahren Haft, sondern der "Rest" wird dann auf Bewährung ausgesetzt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Wer zu "lebenslang" verurteilt wurde, wird aber nicht nach 7, 10 oder 13 Jahren entlassen, sondern frühestens nach 15 Jahren (aber bestimmt kennt jetzt jemand den Nachbarn vom Cousin von der Freundin seiner Nichte, der nach 3 Jahren rausgekommen ist). Wenn eine "besondere Schwere" der Tat bescheinigt wird, dann ist die vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ebensowenig möglich.
2. Mythos: Strafmilderung bei Alkoholgenuss
Auch das gilt nur bedingt. Je nach Straftatbestand gelten sehr hohe Promillegrenzen. Man geht von einer Schuldunfähigkeit erst ab einer Blutalkoholkonzentration von ca 2.9 bis 3.0 Promille aus, bei Tötungsdelikten sogar erst ab etwa 3.2 Promille. Minutiös geplante Verbrechen sind bei diesen Werten nicht so einfach umzusetzen. Außerdem kann man auch für den fahrlässigen Vollrausch selbst mit bis zu 5 Jahren betraft werden. Zudem ist der Zeitpunkt der maßgeblichen Schuldfähigkeit der Zeitpunkt, zu dem sich ein Täter betrinkt. Strafmildernd wirken Besäufnisse demnach nur sehr bedingt.
3. Mythos: Die Anzahl der schweren Gewalttaten steigt (in Deutschland).
Statistiken sind zwar nicht immer eindeutig und die Aufzeichungen sind nicht immer gleich detailliert und fundiert gewesen, aber man kann feststellen, dass in der Nachkriegszeit in Deutschland die Anzahl der schweren Gewalttaten relativ konstant bleibt oder sich nur parziell verändert (z. B. steigen derzeit die schweren Gewalttaten durch Minderjährige in Deutschland tatsächlich an, andere sinken wiederum).
Manche Schwankung werden auf ein verändertes Anzeigeverhalten zurückgeführt (z. B. wenn eine Enttabuisierung eines Themas stattfindet). Bestimmte Straftaten erfahren eine Steigerung oder Einmaligkeit, weil sie mit technischen Voraussetzungen verbunden sind (Handyaufnahmen von Gewalt). Menschen werden nicht zunehmend gewalttätiger, sondern bestimmte gesellschaftliche / familiäre Voraussetzungen erhöhen die Neigung zu bestimmten Gewalttaten.
Es ist z. B. KEIN Anstieg von Kindesmorden zu verzeichnen. Früher wurde das Kind als Eigentum betrachtet und ihm wurden nicht allzu viele (Vor-)Rechte zugestanden. Todesfälle als Folge schwerer Misshandlungen blieben deswegen häufig ungesühnt. Körperliche Misshandlungen wurden als Erziehungsmaßnahmen gebilligt (auch in Erziehungsanstalten, Kinderheimen, Klosterschulen usw. wurden (schwere) Körperverletzungen als drastische Erziehungsmaßnahmen legitimiert). Wurde in den Familien ein "wenig zu hart" durchgegriffen, war das oft ein Tabuthema, weil Erziehung der Kinder noch stärker als heute "Privatsache" war. Ebenso wurden stichprobenartige Obduktionen von plötzlich verstorbenen Neugeborenen sehr viel seltener durchgeführt. Der "plötzliche Kindstod" stand dann auch bei absichtlich herbeigeführten Todesfällen in den Urkunden.
Vergewaltigung wurde oft als "Mitverschulden" des Opfers betrachtet. Allzuoft wurde der Verführungsaspekt und irgendeine Art der Mitschuld angeführt. Solche Auffassungen sind auf dem Rückzug, demnach werden mehr Vergewaltigungen angezeigt, ebenso gilt das für sexuellen Missbrauch, auch ein zunehmend entabuisiertes Thema.
Sexualstraftaten nehmen allgemein nicht zu und sind anteilsmäßig ein eher "seltenes" Vergehen (in der absoluten Anzahl natürlich immer noch unglaublich hoch) Eine Zahl aus Österreich: Gesamtzahl der Verurteilungen liegt dort bei etwa 1,3 Prozent. Auch die Rückfallquote ist geringer als angenommen (wobei ich zustimme, dass jeder Fall einer zu viel ist). OHNE Betreuung und über einen längeren Zeitraum liegt die Rückfallquote international bei ungefähr 20 Prozent, in Österreich z. B. bei 4%. Natürlich sind 4 Täter Misserfolg genug (und Überlegungen wert), aber 96 von 100 Sexualstraftäter werden eben nicht rückfällig. Rund 80 % (manchmal wird auch von bis zu 96 % gesprochen) aller Fälle von Kindesmissbrauch passieren im (erweiterten) familiären Umfeld, nicht durch den "fremden bösen Mann". Deswegen ist auch eine veröffentlichte Täterkartei umstritten. Das Berufsverbot für ehemalige Kindesmissbraucher (in bestimmten Berufsfeldern) befürworte ich allerdings.
1. In Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, gibt es nicht weniger kapitale Verbrechen, oft ist die Kriminalitätsrate sogar höher.
2. Falls man die Todestrafe auch für andere Verbrechen als "Mord" eingeführt haben will, sollte man bedenken, dass Täter ihre Opfer als unliebsame Zeugen lieber ganz ausschalten, als eine Identifizierung und damit die Todesstrafe zu riskieren. Vielleicht ist hier auch der Grund zu sehen, warum es in manchen Staaten mit restriktiver Handhabung sogar mehr Tötungsdelikte gibt als z. B. in Deutschland.
3. Todesstrafe spart Geld.
Da man einem Menschen unwiderbringlich das Leben nimmt, sieht man es nicht ganz so locker wie mausipupsi1977 und ibiza09: Bis zur Verurteilung und wegen z. Tl. jahrelanger Prozesse, entstehen mehr Kosten, als durch eine lebenslange Haft. Dazu gibt es verschiedene Berechnungen, die man (ohne Studium) in ca. 10 Minuten im Netz findet.
Eine "gefundene" Zahl unter vielen: Eine lebenslange Haft kostet 516 000 US $, die Todesstrafe kostet rund 3,18 Millionen US $.
Eine schnellere Abwicklung wäre natürlich nicht so belastend für den Steuerzahler (dafür arbeiten wir alle ja schwer). Allerdungs wurden in den USA im Zeitraum von 1990-1997 mindestens 23 Unschuldige hingerichtet (einfach mal im Inet suchen, bevor man sich für Jura immatrikuliert), was sich bei einer schnelleren Abfertigung eher erhöhen würde.
Und in den verschiedenen Ländern ist die Auffassung dessen, welches Verbrechen mit dem Tod bestraft werden soll, recht unterschiedlich. Homosexualität z. B., manchmal auch die "geschändete" Frau selbst. Ist aber halt Meinungssache und jede Meinung sollte ja akzeptiert werden (wurde häufiger als Argument verwendet, und ich setze mal konsequentes Denken und somit auch die Zustimmung für andere Auffassungen von Todesstrafen voraus).
4. Die Tötung geht leider auch nicht immer so schnell, wie sich manche vorstellen. Ab hier sollten besonders die Todesstrafenbefürworterinnen weiterlesen:
Bei der Hinrichtung z. B. von William Vandiver durch den elektrischen Stuhl benötigte man 5 Stromstöße von ca. 2000 Volt. Nach 17 Minuten starb der Verurteilte, aber nicht durch den Stromschock, sondern durch Verbrennen(und das vor den Augen der Zuschauer).
Sowohl eine zu geringe als auch eine zu hohe Dosis Strom zeigen "Effekte", die auch bei den Zuschauern einen Schock auslösen, wenn einem schon "der Böse" nicht leid tut. Wie so ein, nicht reibungsloser Tod durch den Stuhl ausfällt, kann man ergooglen.
Auch das Erhängen verläuft nicht immer so reibungslos, wie es scheinbar die erfahrenen Profis im anderen Thread darstellten. Ich erspare jedoch auch hier Details. Da ist mitunter auch die Seillänge und Falltiefe entscheidend. Falls fehelrhaft berechnet oder ausgeführt... nicht schön anzusehen.
Die Giftspritze ist dann wohl noch die angenehmste Art hingerichtet zu werden (aber um "angenehm" geht es ja niemanden...). Dabei kommt es selten zu Zwischenfällen wie zu wenig Gift oder falsches Einspritzen (was auch ein bissel doof ist). An dieser Hinrichtung sind Ärzte beteiligt, die damit eigentlich gegen Ihren Kodex verstoßen. Aber das sind ja nur Nebensächlichkeiten;-)
In den selten vorkommenden Gaskammern wird ZyklonB verwendet. Das wirkt (wie wir ja alle wissen) todsicher. Allerdings versuchen die Verurteilten meist die Luft anzuhalten, was den Todeskampf verlängert, was aber natürlich nur für den Bösen schlimm ist. Dann gibt es noch Erschießen (doof, wenn man das Herz nicht genau trifft), in China ist der Kopfschuss aus nächster Nähe beliebt. Dabei sollte man möglichst das Gehirn treffen, sonst werden weitere Schüsse notwendig. Wenn man denkt, dass das den Henker irgendwann einmal belasten sollte / könnte...
Leider wird in den islamischen Ländern nicht das gute französische Fallbeil eingesetzt, mit dem man alle 40 Sekunden einen Verurteilen abfertigen konnte, sondern oft das Köpfen mit dem Schwert... Dass da ab und an nicht mit der gebotenen Sorgfalt getroffen wird, ist ja irgendwie auch menschlich....
Steinigung ist auch noch so eine Variante. Das finden wir aber ja fast alle doof und das machen eh nur die Moslems. Allerdings wirkt man nicht besonders glaubwürdig, wenn man etwas verurteilt, was man mit anderen Methoden selbst macht...
Zum Abschluss eher ein paar lustige Mythen:
Es gibt weder den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung, noch den Polizistenmord noch den Mundraub. Reduzierte Waren sind nicht vom Umtausch ausgeschlossen, nicht funktionierende CDs dürfen auch geöffnet umgetauscht werden, das allbekannte Schildchen an der Garderobe könnte man sich als Gastwirt sparen ebenso wie "Eltern haften für Ihre Kinder", weil manchmal ein Schild ein Schild bleibt und kein Gesetz wird. Und natürlich darf ich meine eigenen Getränke mit ins Fitnessstudio nehmen, egal was dort geschrieben steht, Reklamationen sind auch ohne Kassenbon möglich usw. usf.
Literaturtipp zum Klugscheißen dazu: Lexikon der Rechtsirrtümer / Höcker, Ralf (Anmerkung: Dafür ist kein juristisches Studium notwendig und man sollte damit auch nicht in einem Rechtsforum angeben;-)- wird peinlich)