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Forum » Allgemeines » ThreadStrange!
23.05.2014 15:18
HiddenNickname
0 Heute erhielt ich per Einschreiben eine Kündigung durch meine Rechtsschutzversicherung Auxilia. Ich habe nie gekündigt, hatte noch nicht mal einen einzigen Schadenfall, bin seit ca. 5 Jahren dort versichert und kann mir das Schreiben absolut nicht erklären. In dem Schreiben beziehen die sich auf § 8 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Dieser besagt: "8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Hinweise auf Vertragslaufzeit und Vertragsende entnehmen Sie bitte dem Antrag. Ihr Vertrag verlängert sich nach § 8 AUXILIA ARB/2012 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen." Ich habe eine Mail dahin geschickt, mit der Bitte, zu prüfen, ob es sich um einen Irrtum handelt. Anscheinend bin ich kein Einzelfall: http://www.dooyoo.de/rech [...] erichte/ aber ich hatte doch noch nicht mal einen einzigen Schadenfall! Ich verstehe das nicht. Sollte das Schreiben kein Irrtum sein, würde ich sofort zu einem anderen Rechtsschutzversicherer wechseln, aber anscheinend ist das nicht unproblematisch, wenn man durch einen Versicherer gekündigt wird. http://www.test.de/Rechts [...] 2164837/ Man muss nämlich bei jeder Anmeldung einer neuen Rechtsschutzversicherung angeben, ob man durch seinen vorherigen Versicherer gekündigt wurde o_O Hat jemand von euch schon mal dieselbe Erfahrung gemacht? Und wenn ja, wie ist euch der Wechsel gelungen?
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