Thema erledigt !
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Wenn ich einen Mietvertrag unterschrieben habe und der Mietvertrag mindestens 1 Jahr laufen muss, wann kann ich dann kündigen?
Mein Fall:
Ich habe am 1.12.2009 einen Meitvertrag geschlossen, der mindestens ein Jahr auf Wunsch der Vermeiterin laufen soll. Wann kann ich den Vertrag kündigen.
1) ZUM 1.12.2010 oder
2) AB dem 1.12.2010
Im Mietvertrag steht nichts dazu.
Hatte jemand schon so einen Fall oder weiß Rat?
ich habe mal eine Frage.
Wenn ich einen Mietvertrag unterschrieben habe und der Mietvertrag mindestens 1 Jahr laufen muss, wann kann ich dann kündigen?
Mein Fall:
Ich habe am 1.12.2009 einen Meitvertrag geschlossen, der mindestens ein Jahr auf Wunsch der Vermeiterin laufen soll. Wann kann ich den Vertrag kündigen.
1) ZUM 1.12.2010 oder
2) AB dem 1.12.2010
Im Mietvertrag steht nichts dazu.
Hatte jemand schon so einen Fall oder weiß Rat?