Tot und Folgen
@ alleinerziehenden
Stellt Euch vor, der Erzeuger Eures Kindes stirbt.
Jahrelang hast Du von Ihm weder gehört noch was gesehen.
Unterhalt, gut, der ging ein, wenn auch nicht von ihm.
Jetzt, wo er tot ist, kommt die Friedhofsverwaltung auf Dich zu und teilt mit, das Dein Kind und somit Du als gesetzliche Vertreterin
für die Beerdigung zuständig bist. Du musst sie veranlassen und Du musst sie bezahlen – auch wenn die leibliche Mutter noch lebt!
Frauen, versichert Euch für so einen Fall, denn das kann ein finanzielles Fiasko auslösen, wenn es Dich unvorbereitet trifft.
Übrigens, laut Gesetz ist diese Vorgehensweise der Friedhofsverwaltung
völlig korrekt.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich verstehe die Menschen nicht mehr.
eine geknickte Flocke