Transexuellen-Gesetz
Bundesregierung verweigert Reform des Transsexuellengesetzes
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion zur "Reform des Transsexuellengesetzes"
(BT-Drucksache 16/8112) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
In der Antwort auf die Kleine Anfrage erkennt die Bundesregierung erstmalig
an, dass § 8 TSG (Verbot der Personenstandsänderungen bei Ehen) und § 7 TSG
(Verlust des Vornamens bei Eheschließung) reformbedürftig sind. Dennoch soll
erst in der kommenden Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Seit Jahren verweigert das Bundesinnenministerium die Anpassung der
Rechtslage. Es ignoriert die Nöte der Betroffenen und die Autorität des
Bundesverfassungsgerichtes, das eine Reihe von Vorschriften für
verfassungswidrig erklärt hat. Auch diesmal werden lediglich weitere
Prüfungen versprochen.
Mit Begründungen wie etwa dem Hinweis, die Ursache von Transsexualität sei
unklar oder man könne sich nicht über einen Namen für das Gesetz einigen,
wird versucht, die Verweigerung zu vertuschen. Dabei liegen seit März 2007
mehrere Gesetzesentwürfe vor.
Wir fordern alle Fraktionen des Bundestages auf, im Parlament für eine
Mehrheit zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes zu sorgen.
Transsexuelle müssen endlich die Möglichkeit bekommen, ein Leben in Würde
und Selbstbestimmung führen zu können.
Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens siehe: www.lsvd.de/138.0.html
--
LSVD Pressestelle
Pressesprecherin
Renate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
Tel.: 030 - 78 95 47 78
Fax: 030 - 78 95 47 79
E-Mail: Presse@lsvd.de
http://www.lsvd.de
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion zur "Reform des Transsexuellengesetzes"
(BT-Drucksache 16/8112) erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
In der Antwort auf die Kleine Anfrage erkennt die Bundesregierung erstmalig
an, dass § 8 TSG (Verbot der Personenstandsänderungen bei Ehen) und § 7 TSG
(Verlust des Vornamens bei Eheschließung) reformbedürftig sind. Dennoch soll
erst in der kommenden Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Seit Jahren verweigert das Bundesinnenministerium die Anpassung der
Rechtslage. Es ignoriert die Nöte der Betroffenen und die Autorität des
Bundesverfassungsgerichtes, das eine Reihe von Vorschriften für
verfassungswidrig erklärt hat. Auch diesmal werden lediglich weitere
Prüfungen versprochen.
Mit Begründungen wie etwa dem Hinweis, die Ursache von Transsexualität sei
unklar oder man könne sich nicht über einen Namen für das Gesetz einigen,
wird versucht, die Verweigerung zu vertuschen. Dabei liegen seit März 2007
mehrere Gesetzesentwürfe vor.
Wir fordern alle Fraktionen des Bundestages auf, im Parlament für eine
Mehrheit zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes zu sorgen.
Transsexuelle müssen endlich die Möglichkeit bekommen, ein Leben in Würde
und Selbstbestimmung führen zu können.
Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens siehe: www.lsvd.de/138.0.html
--
LSVD Pressestelle
Pressesprecherin
Renate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
Tel.: 030 - 78 95 47 78
Fax: 030 - 78 95 47 79
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