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Transsexuelle darf bei Wahlen nicht als Frau

05.01.2005 16:33
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Schweiz: Transsexuelle darf bei Wahlen nicht als Frau antreten
Eintragung im Wählerregister vor privaten Interessen
Solothurn - Eine im Wählerregister als Mann eingetragene Person darf Ende Februar nicht als Frau bei den Solothurner Kantonsratswahlen in der Schweiz kandidieren. Das Verwaltungsgericht des Kantons hat eine von der betroffenen transsexuellen Person eingereichte Beschwerde abgewiesen, wie es am Montag mitteilte. Das Prinzip der Registerwahrheit gehe den privaten Interessen vor, so die Argumentation der Justiz.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP)/Juso von Bucheggberg-Wasseramt, die die Person zur Wahl vorgeschlagen hatte, das Urteil der vorhergehenden Instanz, nicht angefochten hatte. Schon demzufolge war die Kandidatur zu streichen; die Liste habe dazu "stillschweigendes Einverständnis" gegeben, hieß es.

Und weiter: Die "definitive körperliche Angleichung" der Beschwerde führenden Person an das von ihr empfundene (weibliche) Geschlecht sei noch nicht vollzogen. Die Geschlechtsumwandlung sei zeitlich nicht absehbar, werde aber nicht vor dem Wahltermin liegen. Deshalb sei der Eintrag ins so genannte Zivilstandsregister als Mann maßgebend. Eine transsexuelle Person könne eine Änderung des Eintrags erst nach abgeschlossener Geschlechtsanpassung verlangen. (APA/sda)




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