Unterhaltschaos
Hallo.
Wir wollen uns scheiden lassen und meine Noch-Frau hat mich jetzt gefragt ob sie mir gegenüber Unterhaltspflichtig wäre. Tja gute Frage. Habe ja gesagt ich will nichts von ihr, aber wie sieht das Gesetz das.
Denn ich würde umziehen und in der neuen Stadt ALG II beantragen. Dann mir arbeit suchen in der Hoffnung ohne Ausbildung etwas zu finden. Jetzt weiß ich ja nicht ob das Amt vielleicht sagt "Da gibts doch noch die Ex-Frau"
Habe folgendes gefunden:
Kann ein Lebenspartner nach der Aufhebung der Partnerschaft nicht für seinen Unterhalt sorgen, kann er von dem anderen angemessenen Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm eine Erwerbstätigkeit wegen seines Alters, Krankheit oder Gebrechen nicht erwartet werden kann. ABER: Ich kann ja arbeiten, wenn ich denn was finde...!
DENN:
Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft obliegt es jedem Lebenspartner, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Fällt weg da kein Kind da
§ 1586b
Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über.
Fällt weg, da kein Erbe UND wohl doch keine Unterhaltspflicht weil ich ja arbeiten gehen kann!
§ 1609
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Fällt weg da eh nur ich oder eben gar kein Unterhalt
Was ein Chaos!
Aber sieht doch so aus als ob sie mir keinen Unterhalt zahlen müßte, da ich ja vom Amt ALG II bekommen würde und dann eben noch mein Gehalt...!
Wir wollen uns scheiden lassen und meine Noch-Frau hat mich jetzt gefragt ob sie mir gegenüber Unterhaltspflichtig wäre. Tja gute Frage. Habe ja gesagt ich will nichts von ihr, aber wie sieht das Gesetz das.
Denn ich würde umziehen und in der neuen Stadt ALG II beantragen. Dann mir arbeit suchen in der Hoffnung ohne Ausbildung etwas zu finden. Jetzt weiß ich ja nicht ob das Amt vielleicht sagt "Da gibts doch noch die Ex-Frau"
Habe folgendes gefunden:
Kann ein Lebenspartner nach der Aufhebung der Partnerschaft nicht für seinen Unterhalt sorgen, kann er von dem anderen angemessenen Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm eine Erwerbstätigkeit wegen seines Alters, Krankheit oder Gebrechen nicht erwartet werden kann. ABER: Ich kann ja arbeiten, wenn ich denn was finde...!
DENN:
Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft obliegt es jedem Lebenspartner, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Lebenspartner einen Anspruch auf Unterhalt nur entsprechend den §§ 1570 bis 1586b und 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Fällt weg da kein Kind da
§ 1586b
Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über.
Fällt weg, da kein Erbe UND wohl doch keine Unterhaltspflicht weil ich ja arbeiten gehen kann!
§ 1609
Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Fällt weg da eh nur ich oder eben gar kein Unterhalt
Was ein Chaos!
Aber sieht doch so aus als ob sie mir keinen Unterhalt zahlen müßte, da ich ja vom Amt ALG II bekommen würde und dann eben noch mein Gehalt...!