Vertrag auflösen- Geld zurück?
Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Ausbildungsvertrag und erhoffe mir hier Hilfe.
Ich mache eine Ausbildung zur pharamzeutisch-technischen Assistetin. Diese Ausbildung lernt man nur an speziellen Schulen. Ich mache die Ausbildung an einer privaten Schule, das heißt ich zahle Schulgeld (jeden Monat 220 Euro).
Die Privatschule ist in der Nähe von Bremen. Ich überlege allerdings der Liebe wegen meine Ausbildung in Schleswig-Holstein ab Sommer 2012 fortzusetzen.
Ich habe mich informiert und es gibt in S.-H. drei Schulen, die auch diese Ausbildung anbieten (sowohl öffentliche als auch private).
Ich habe meinen Vertrag von der Schule hier bei Bremen durchgelesen und konnte aber nicht genau was finden, ob ich bei Kündigung trotzdem weiter Schulgeld zahlen muss, auch wenn ich nicht mehr dort zur Schule gehe.
Es steht nur folgendes drin, Zitat:
"Der Vertrag kann bei einer Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnsses von mehr als 12 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen erstmal szum Auflauf der ersten 6Monate der Ausbildung, sodann mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende der nächstfolgenden 3 Monate der Ausbildung durch den Teilnehmer gekündigt werden."
Sonst steht zur Bezahlung nur was unter Punkt "Vertragsuaflösung vor Ausbildungsbeginn"(was ja auch mich nicht zutrifft).
Zitat: "Sollte der Teilnehmer vor Beginn der Ausbildung erklären diese nicht anzutreten, kann der Bildungsträger Schadensersatz verlangen wegen Nichterfüllung. Der Betrag beläuft sich auf 300 Euro.
Ferner wird dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass der geplante Ausbildungsbeginn sich um mehr als 3 Monate verschiebt. Der Teilnehmer hat in dem Fall die Möglichkeit, dass die Ausbildung sich verschiebt, den Rücktritt zu erklären ohne dass eine Kostenbelastung entsteht.
Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen."
Unter "Ausbildungsgebühr" steht nur noch folgendes:
"Beginnt der Teilnehmer aus Gründen, die der Bildungsträger nicht zu verantworten hat, die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die jeweils volle Monatsrate der Ausbildungsbeühr für den Eintrittsmonat zu zahlen."
Kann mir jetzt jemand sagen, ob daraus irgendwie ersichtlich wird, ob ich bei Kündigung nach 12 Monaten den Rest der Ausbildung weiter zahlen muss, obwohl ich dann an einer anderen Schule bin.
Ich bitte um Antworten.
ich habe eine Frage zu meinem Ausbildungsvertrag und erhoffe mir hier Hilfe.
Ich mache eine Ausbildung zur pharamzeutisch-technischen Assistetin. Diese Ausbildung lernt man nur an speziellen Schulen. Ich mache die Ausbildung an einer privaten Schule, das heißt ich zahle Schulgeld (jeden Monat 220 Euro).
Die Privatschule ist in der Nähe von Bremen. Ich überlege allerdings der Liebe wegen meine Ausbildung in Schleswig-Holstein ab Sommer 2012 fortzusetzen.
Ich habe mich informiert und es gibt in S.-H. drei Schulen, die auch diese Ausbildung anbieten (sowohl öffentliche als auch private).
Ich habe meinen Vertrag von der Schule hier bei Bremen durchgelesen und konnte aber nicht genau was finden, ob ich bei Kündigung trotzdem weiter Schulgeld zahlen muss, auch wenn ich nicht mehr dort zur Schule gehe.
Es steht nur folgendes drin, Zitat:
"Der Vertrag kann bei einer Gesamtdauer des Ausbildungsverhältnsses von mehr als 12 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen erstmal szum Auflauf der ersten 6Monate der Ausbildung, sodann mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende der nächstfolgenden 3 Monate der Ausbildung durch den Teilnehmer gekündigt werden."
Sonst steht zur Bezahlung nur was unter Punkt "Vertragsuaflösung vor Ausbildungsbeginn"(was ja auch mich nicht zutrifft).
Zitat: "Sollte der Teilnehmer vor Beginn der Ausbildung erklären diese nicht anzutreten, kann der Bildungsträger Schadensersatz verlangen wegen Nichterfüllung. Der Betrag beläuft sich auf 300 Euro.
Ferner wird dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass der geplante Ausbildungsbeginn sich um mehr als 3 Monate verschiebt. Der Teilnehmer hat in dem Fall die Möglichkeit, dass die Ausbildung sich verschiebt, den Rücktritt zu erklären ohne dass eine Kostenbelastung entsteht.
Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen."
Unter "Ausbildungsgebühr" steht nur noch folgendes:
"Beginnt der Teilnehmer aus Gründen, die der Bildungsträger nicht zu verantworten hat, die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die jeweils volle Monatsrate der Ausbildungsbeühr für den Eintrittsmonat zu zahlen."
Kann mir jetzt jemand sagen, ob daraus irgendwie ersichtlich wird, ob ich bei Kündigung nach 12 Monaten den Rest der Ausbildung weiter zahlen muss, obwohl ich dann an einer anderen Schule bin.
Ich bitte um Antworten.