WG auflösen - Mietrecht
Hallo,
das Thema betrifft früher oder später fast jeden einmal- und doch, so scheint es, gibt es keine klare Handhabe wie man einen Mietvertrag rechtlich sicher auflöst (ab zwei Hauptmietern) und damit verbunden gemeinsame Anschaffungen aufteilt
Aktuell beschäftigt mich der folgende Konflikt:
- 3 Studentinnen unterzeichnen einen Vertag, ihre Eltern sind Mietbürger
- gemeinsam bezahlen die Bewohnerinnen Kaution, Whg-Courtage und kaufen sich WG Möbel
Es kommt zum Streit, einer Bewohnerin wird verbal attackiert, es wird gegen ihre Zimmertür getreten. Sie willigt der Aufforderung auszuziehen ein, unter der Bedingung, dass sie nicht finanziell benachteiligt ausziehen muss.
Doch es wird keine Einigung gefunden, die anderen Bewohnerinnen warten ihren Auszug ab. Muss die Bewohnerin, die diese Gemeinschaft als erste verlässt auf gemeinsame Möbel-Investitionen verzichten?
Auch wenn sie Belege für einige WG-Möbel hat?
Und wenn eine Bewohnerin auszieht, müssen die Hinterbliebenen ihren Mietanteil mittragen? Wie können sie die Miete zurückfordern?
das Thema betrifft früher oder später fast jeden einmal- und doch, so scheint es, gibt es keine klare Handhabe wie man einen Mietvertrag rechtlich sicher auflöst (ab zwei Hauptmietern) und damit verbunden gemeinsame Anschaffungen aufteilt
Aktuell beschäftigt mich der folgende Konflikt:
- 3 Studentinnen unterzeichnen einen Vertag, ihre Eltern sind Mietbürger
- gemeinsam bezahlen die Bewohnerinnen Kaution, Whg-Courtage und kaufen sich WG Möbel
Es kommt zum Streit, einer Bewohnerin wird verbal attackiert, es wird gegen ihre Zimmertür getreten. Sie willigt der Aufforderung auszuziehen ein, unter der Bedingung, dass sie nicht finanziell benachteiligt ausziehen muss.
Doch es wird keine Einigung gefunden, die anderen Bewohnerinnen warten ihren Auszug ab. Muss die Bewohnerin, die diese Gemeinschaft als erste verlässt auf gemeinsame Möbel-Investitionen verzichten?
Auch wenn sie Belege für einige WG-Möbel hat?
Und wenn eine Bewohnerin auszieht, müssen die Hinterbliebenen ihren Mietanteil mittragen? Wie können sie die Miete zurückfordern?