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Wie wird in Bayern (28.09.) gewählt ... ?!


16.09.2008 02:34
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Am 28. September finden in Bayern die Landtags- und Bezirkstagswahlen statt.

Wie wird aber eigentlich gewählt!?

ZitatAm 28. September 2008 wählen die Menschen in Bayern einen neuen Landtag (und neue Bezirkstage). Im Parlament sitzen 180 Abgeordnete, die von Ihnen als Wählerinnen und Wähler bestimmt werden. Bei der Wahl haben Sie zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählen Sie direkt eine/n Abgeordnete/n in Ihrem Stimmkreis vor Ort. Bayernweit gibt es 91 Stimmkreise. Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit, wie die restlichen 89 Sitze verteilt werden.

Im Wahllokal erhalten Sie für die Landtagswahl einen kleinen und einen großen weißen Stimmzettel.

Erststimme

Mit dem kleinen weißen Stimmzettel wählen Sie Ihre/n direkte/n Stimmkreisabgeordnete/n. Alle KandidatInnen sind mit Namen und Partei untereinander aufgeführt. Sie dürfen nur einen der KandidatInnen wählen, indem Sie neben dem Namen in dem dafür vorgesehenen Kreis ein Kreuz eintragen. In jedem der 91 Stimmkreise ist die BewerberInn gewählt, die die meisten Erststimmen erhalten hat.

Die Erststimmen zählen jedoch nicht nur im Stimmkreis, sondern sie werden für die gesamte Sitzverteilung im Landtag mitberücksichtigt: Die Erst- und Zweitstimmen werden zusammengezählt. Um also in den Landtag einzuziehen, braucht man also mindestens 5% der Erst- und Zweitstimmen. Taktisches wählen, wie etwa bei der Bundestagswahl, ist durch das Landeswahlgesetz nicht sinnvoll.

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme können Sie einen Listenabgeordneten oder eine Partei wählen. Dafür erhalten Sie einen großen weißen Stimmzettel, auf dem die Wahlvorschläge der Parteien von links nach rechts angeordnet sind.

Die Parteien stellen in allen sieben bayerischen Bezirken Wahlkreislisten auf. Diese Listen enthalten so viele Kandidaten, wie der Bezirk Abgeordnete in den Landtag entsendet. Sie können daraus eine/n Kandidaten/in auswählen und diesem Ihre Stimme geben. Alternativ ist es auch möglich, die Liste als solche zu wählen. So oder so können Sie auf auch dem zweiten Stimmzettel nur eine einzige Stimme vergeben.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht selbst ins Wahllokal gehen können, sollten Sie die Möglichkeit zur Briefwahl nutzen. Beantragen Sie dazu einfach bei Ihrer Gemeinde Briefwahlunterlagen (so genannter Wahlschein) - der entsprechende Antrag liegt den Wahlbenachrichtigungen bei, die die Gemeinden ab Ende August an alle WählerInnen verschicken. Mit dem Wahlschein können Sie auch in einem anderen Stimmbezirk, innerhalb des gleichen Stimmkreises, wählen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.

Bezirkstagswahl

Zeitgleich mit der Landtagswahl findet am 28. September auch die Wahl der neuen Bezirkstage statt. Diese Wahl ähnelt nach Grundsätzen und Form der Landtagswahl. Sie bekommen ebenfalls zwei Stimmzettel - jedoch nicht auf weißem, sondern auf farbigem Papier. Auf dem kleinen Stimmzettel vergeben Sie Ihre Stimme an einen direkten Stimmkreisabgeordneten. Auf dem großen Stimmzettel wählen Sie eine Liste oder eine/n Kandidat/in auf der Liste. Auf beiden Stimmzettel können Sie jeweils nur eine Stimme vergeben.


Diverse Links zu den Landtagswahlen in Bayern:
- http://www.kandidatenwatc [...] 8-0.html
- http://www.wahlautomat.com/


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17.09.2008 00:48
editiert am 17.09.2008 00:50 melden kommentieren
16.09.2008 22:31
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16.09.2008 22:19
16.09.2008 22:15
16.09.2008 17:16
editiert am 16.09.2008 17:18 melden kommentieren
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