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Wissenschaftliches Arbeiten...gar nicht so le

30.12.2012 22:33
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Hier meine Fragen:

1. Zum einen habe ich jetzt eine Abbildung gefunden - die offenbar aus einem Buch von Hofecker et al (1979) stammt. Alle anderen Quellen die ich dazu gefunden habe verwenden die Abbildung und schreiben: nach Hofecker et al. (1979) - leider ist die genaue Literaturangabe aber nirgendwo zu finden. Ich möchte die Abbildung dennoch in meiner Arbeit haben und würde nun unter die Abbildung schreiben:

Quelle: zitiert nach Hofecker et al., 1979; entnommen aus: Stapf, K. (2010), S. 21

Den Stapf habe ich dann in das Literaturverzeichnis genommen, den Hofecker aus oben beschriebenen Gründen nicht - ist diese Vorgehensweise richtig?!


2. Eine weitere Abbildung habe ich gefunden und selber "nachgebaut" - diese habe ich in Riechenhagen gefunden ist aber aus Ilmarinen (nicht gefunden).
Ist dann diese zitierweise richtig:

Quelle: eigene Darstellung, nach Tuomi, K/Illmarinen, J. (1999), S. 230f in Anlehnung an: Riechenhagen, G. (2007), S. 43

Den Riechenhagen habe ich dann in das Literaturverzeichnis genommen, den Tuomi, K. aus oben beschriebenen Gründen nicht - ist diese Vorgehensweise richtig?!

3. Eine Frage Verwendung von ebd, in der Fußnote:

Hier ein Beispiel:

[1] Vgl. Bögel, J./Frerichs, F. (2011), S. 41f

[2] Vgl. Landau, K. et al. (2007), S. 109, Blazek, Z. et al. (2011), o.S.; Bögel, J./Frerichs, F. (2011), S. 42

[3] Vgl. Landau, K. et al. (2007), S. 103ff, Blazek, Z. et al. (2011), o.S.


FN 1 ist mir klar, FN 2 - müsste ich dann bei Bögel, J./Frerichs, F. das ebd. verwenden oder nicht, weil der Landau und Blazek davorsteht?!

FN 3 schreib ich hier dann bei beiden ebd.?
4. Weitere Frage:

Ich verwende eine Abbildung zur Altersstrukturanalyse aus meinem Unternehmen, um beispielhaft darzustellen wie so etwas aussehen kann.

Muss ich die dazugehörigen Daten in den Anhang packen oder reicht es wenn diese auf der mitgelieferten CD zu finden sind?!

5. Frage
Ich verwende diesen Satz in meiner Arbeit:

Seitens der Unternehmen sind hierbei die Regelungen des § 7 SGB IV[1] zu beachten, die diese verpflichten, angelegte Wertguthaben über einen Insolvenzschutz abzusichern und Rückstellungen zu bilden.[2]
------------------------------ ------------------------------ --------------------

[1] Sozialgesetzbuch – SGB IV in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, (3973), (2011 I S. 363)), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474)

[2] Vgl. Landau et al. (2007), S. 83f, Blazek, Z. et al. (2011), o.S.

Muss ich das AGG auch ins Literaturverzeichnis aufnehmen - oder reicht die Fußnote so wie oben dargestellt?

6. Frage

Ich verwende eine Publikation -den sog. Personalkompass - in dem mehrere personalpolitische Handlungsfelder vorgestellt werden. Jedes dieser 10 Handlungsfelder fängt
mit der Nummerierung immer wieder bei der 1. Seite an. Kann ich dann beim zitieren jedesmal o.S. (ohne Seite) schreiben oder soll ich dann die Seitenzahl angeben, obwohl beispielsweise die 1. Seite im Handlungfeld Personalentwicklung etwas ganz anderes aussagt, als die 1. Seite im Handlungsfeld Rekrutierung?!



Natürlich habe ich versucht, alle Fragen durch den Unileitfaden oder das Internet zu beantworten - leider ist mir die Beantwortung aber so nicht gelungen - daher hier die Frage nach einer Spezialistin dafür.
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editiert am 30.12.2012 22:34 melden

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