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Wohnung kündigen oder aus dem Mietvertrag ent

Gluecksucheri..
HiddenNickname
offline
23.01.2012 18:35
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Hallo,
ich habe mit einer Freundin zusammen eine Wohnung gemietet, fühle mich aber da nicht mehr wohl.
Wir stehen beide gleichberechtigt im Mietvertrag, die Vermieterin meinte nun, dass ich die Wohnung angeblich nicht alleine kündigen könne, sondern um Entlassung aus dem Mietvertrag ersuchen solle, sie würde dem dann zustimmen und wäre auch einverstanden, dass meine Mitmieterin in der Wohnung verbleibt.
Nun hab ich versucht im Net rauszufinden, wo der Unterschied ist, es scheint so, dass ich dann zwar alle Rechte an der Wohnung aufgebe (was ja ok ist), aber weiter in der Verantwortung für die Wohnung wäre. Sprich, wenn sie in sagen wir mal 3 Jahren da auszieht und inzwischen sind Schäden (oder womöglich Mietrückstände) entstanden, kann die Vermieterin mich dafür mit zur Kasse bitten.

Hatte schonmal jemand diesen Fall? Kennt sich jemand aus? Macht es Sinn in den Mieterbund einzutreten oder einen Mietrechtsschutz abzuschließen für den Fall der Fälle?
Vorab schonmal danke!
die gluecksucherin
kalle_wirsch
HiddenNickname
offline
23.01.2012 20:00
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