Zwangsabschiebung
Schweiz: Drohende Zwangsabschiebung eines jugendlichen Schwulen nach Kamerun
Der 18-jährige Kameruner Anatole Zali ist am 3. Februar 2008 in die Schweiz eingereist und hat im Flughafen Zürich ein Asylgesuch gestellt, weil er in seinem Heimtland als Homsexueller verfolgt wird.
In Kamerun, wo auf Homosexualität 5 Jahre Gefängnis steht, werde er mit Haftbefehl wegen seiner sexuellen Orientierung gesucht. Da es ihm nicht möglich war in der Frist von gerade 5 Tagen einen Strafregisterauszug und andere Beweise beizubringen, ist die Schweiz auf sein Asylgesuch nicht eingetreten.
Die Flüchtlingskonvention von 1951 hält fest, dass AsylbewerberInnen Zugang zu einem fairen und zufriedenstellenden Asylverfahren haben müssen, und dass sie nicht in Länder ausgeschafft werden dürfen, in welchen ihnen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen drohen.