anwältin gebraucht
wieder mal ein Schrei nach schneller Hilfe.
Ich weiss es gibt ein paar Rechtswissenschaftlerinnen hier. Bitte bitte lest das.
Kündigungsfrist?
Im Untermietvertrag (von Juli 2002) steht Kündigungsfrist beträgt drei Monate und nur zum 1.Sept. oder 1.März möglich. Dass das Datum nicht haltbar ist, denke ich mir. Also der entsprechende Part wird ersatzlos ungültig. Aber wie ist die Kündigungsfrist? gesetzl. 2 Monate seitens Vermieter und 1 Monat seitens Untermieter? Oder gelten die drei Monate?
Ich weiss es gibt ein paar Rechtswissenschaftlerinnen hier. Bitte bitte lest das.
Kündigungsfrist?
Im Untermietvertrag (von Juli 2002) steht Kündigungsfrist beträgt drei Monate und nur zum 1.Sept. oder 1.März möglich. Dass das Datum nicht haltbar ist, denke ich mir. Also der entsprechende Part wird ersatzlos ungültig. Aber wie ist die Kündigungsfrist? gesetzl. 2 Monate seitens Vermieter und 1 Monat seitens Untermieter? Oder gelten die drei Monate?