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anwältin gebraucht

Pepperoncini
HiddenNickname
offline
16.06.2003 22:28
0
wieder mal ein Schrei nach schneller Hilfe.

Ich weiss es gibt ein paar Rechtswissenschaftlerinnen hier. Bitte bitte lest das.

Kündigungsfrist?

Im Untermietvertrag (von Juli 2002) steht Kündigungsfrist beträgt drei Monate und nur zum 1.Sept. oder 1.März möglich. Dass das Datum nicht haltbar ist, denke ich mir. Also der entsprechende Part wird ersatzlos ungültig. Aber wie ist die Kündigungsfrist? gesetzl. 2 Monate seitens Vermieter und 1 Monat seitens Untermieter? Oder gelten die drei Monate?
ivana
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offline
20.06.2003 15:28
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kavakava
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offline
18.06.2003 16:02
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ich37
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offline
18.06.2003 15:59
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