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Forum » Allgemeines » Threadarbeitsrecht
24.07.2014 08:27
HiddenNickname
0 kann mir hierzu jemand etwas sagen? kennt sich eine damit aus? Die Eckdaten: ein bestehender Arbeitsvertrag seit 2003, Kleinstunternehmen mit nur 4 Personen (also kein Betriebsrat etc.), vertraglich festgelegte Beschäftigungsbereiche und eine vor 2,5 Jahren bekannt gewordene Schwerbehinderung, die mit Rückdatierung ab November 2013 offiziell ist. Frage: muss die Person weiter beschäftigt werden (mit anderem Aufgabenfeld) oder kann auf Grund der neuen Sachlage entlassen werden, mit den Begründungen, dass 1. der Betrieb zu klein ist und eventuell keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnis besteht / eine unzumutbare Belastung für den Arbeitgeber wäre und 2. die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht wie vorgesehen erbracht werden können? Die Hauptfrage: es gibt für Unternehmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl eine zu erfüllende Behindertenquote, andernfalls eine Ausgleichszahlungspflicht. Ich weiß nicht, ob das auch für derart kleine Betriebe gilt.
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24.07.2014 15:44
24.07.2014 10:24
24.07.2014 10:20
HiddenNickname
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24.07.2014 10:14
24.07.2014 10:09
24.07.2014 09:48
24.07.2014 08:34
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