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Forum » Computer, Internet & Chat » Thread

archivfunktion von suchmaschinen

23.06.2007 22:53
HiddenNickname
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wer kennt sich damit aus?

in entspr verträgen findet sich oft folgender

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Über diese Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den Internet-Angeboten bereits entfernt oder geändert wurden.

im moment ist ja eine riesendiskussion um den schwed außenminister im gange, der seinen blog nicht von rechtsextremist. äußerungen säuberte, er verwies auf ebenjene archivfunktion von suchmaschinen.

wer weiss, was getan werden kann, wenn jemand personenbezogene daten veröffentlicht hat, ohne die einwilligung des betroffenen, die entsprechende eintragung zwar gelöscht wurde, aber suchmaschinen trotzdem auf diesen - zwar geänderten - beitrag verweisen?


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23.06.2007 23:01
23.06.2007 22:56

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