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03.06.2005 17:08
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Zitat
Bayern hat nach Niedersachsen, Rheinland- Pfalz und
Sachsen- Anhalt im September 2002 sein erstes sog.
„Ausreisezentrum“ eröffnet. Damit verfügen bereits 4
Bundesländer über „Ausreisezentren“, Hamburg soll
nach dem Willen seiner Innenbehörde das fünfte sein.
"Ausreisezentren" sind Lager für Flüchtlinge und MigrantInnen, die aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können. Sie werden dort zentral untergebracht, mit dem Ziel, solange beratend auf sie einzuwirken, bis sie "freiwillig" ausreisen, als Illegale untertauchen oder abgeschoben werden können, weil ein potentielles Herkunftsland bestätigt, dass es sich bei der jeweiligen Person um eine/n StaatsbürgerIn dieses Landes handelt.
Was harmlos klingt ...
In "Ausreisezentren" soll durch eine "rückkehrorientierte Beratung und Betreuung" (Beckstein) die Bereitschaft von Flüchtlingen gefördert werden, an ihrer Ausreise bzw. Abschiebung mitzuwirken. Doch was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich in der Realität als Alptraum. In diesen "Ausreisezentren" landen Menschen, denen behördlicherseits unterstellt wird, ihre Herkunft zu verschleiern und an der Passbeschaffung nicht mitzuwirken. Sie leben dort unter ärmlichsten Bedingungen, erhalten nichts außer drei Mahlzeiten am Tag. Alle anderen sozialen Leistungen, insbesondere das dürftige Taschengeld von monatlich 40,- Euro nach Asylbewerberleistungsgesetz, entfallen ganz. Die Insassen unterliegen einer regelmäßigen Meldepflicht, werden von Sicherheitsdiensten fortwährend kontrolliert und von MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden verhört, d.h. unter psychischen Druck gesetzt, Deutschland zu verlassen.
Diese Lager dienen dazu, den Druck auf Flüchtlinge deutlich zu verstärken, denn, so der zuständige Ministerialrat im Bayerischen Innenministerium Steiner:
"Ohne Druck geht gar nichts".
Das erste bayerische "Ausreisezentrum" entstand in der Fürther Hafenstraße, kostengünstig auf dem Gelände einer bereits bestehenden Asylbewerberunterkunft. Ein weiteres ist in Südbayern geplant. Die anfallenden Personalkosten werden durch das bayerische Sicherheitspaket bestritten, das im Gefolge des 11. September 2001 beschlossen wurde.
Mit "Ausreisezentren" lassen sich sehr viel mehr Menschen an wenigen Orten konzentrieren und unter Druck setzen, als dies mit der Abschiebehaft bisher möglich ist. Dass der ausgeübte Druck nur in wenigen Fällen zur tatsächlichen Ausreise führt, ist dabei Nebensache. Wie in einem Zwischenbericht eines Modellversuchs in Rheinland-Pfalz zu lesen war, wird selbst die Flucht aus den Lagern und das Abtauchen in die Illegalität positiv bewertet, da dann keine Sozialleistungen mehr für die Flüchtlinge zu zahlen sind.
... entpuppt sich als Abschiebelager
Union und SPD haben in öffentlichen Stellungnahmen kundgetan, "Ausreisezentren" seien zu befürworten, da sie eine "mildere Alternative" zur entwürdigenden Abschiebehaft darstellten. Aber noch kein Bundesland hat nach Einführung der "Ausreisezentren" die Abschiebehaft abgeschafft, da sie, so der Verantwortliche für das "Ausreisezentrum" in Rheinland-Pfalz, zwischen dem bisher "einzigen Druckmittel Abschiebehaft und letztendlicher Kapitulation [der Flüchtlinge] eine wichtige Lücke" schliessen. Sie sind also eine weitere Ergänzung im System der Flüchtlingsabwehr. Das bestätigt auch Ministerialrat Steiner, der auf die Anfrage von res publica , ob Ausreisezentren die Abschiebehaft ersetzen sollen, antwortete: "Natürlich nicht!"
"Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz
Die Unterbringung von Flüchtlingen und MigrantInnen in Ausreisezentren ist eine Missachtung der unantastbaren Würde der betroffenen Menschen und stellt einen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsabkommen dar. Wir fordern deshalb die Bundesländer, die bereits über "Ausreisezentren" verfügen, auf, ihrem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegten Verfassungsauftrag nachzukommen und das heißt:
Die angewandten Zermürbungsinstrumente im Abschiebelager Fürth:
* Leben hinter Zäunen, Zugangskontrolle und Überwachung durch einen privaten Sicherheitsdienst
* Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf das Stadtgebiet Fürth
* Strikt kontrolliertes Verbot von Erwerbsarbeit
* Entzug aller Geldleistungen bei fehlender Mitwirkung
* Verbot von Deutschkursen
* Unterbringung in Mehrbettzimmern
* Ärztliche Grundversorgung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden
* Regelmäßige wöchentliche Verhöre zu Identität und Herkunftsland
* Aufzeichnung der Verhöre zur späteren Sprachanalyse
* Tägliche Ausgabe der Nahrungsmittelpakete zur Sicherstellung der Anwesenheit
* Willkürliche Zimmerdurchsuchungen nach Papieren, persönlichen Briefen oder anderen Dokumenten, auch bei Freunden und Bekannten
* Ermittlungen in Herkunftsländern
* Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit (maximaler Lohn: 1 Euro/Std.)
* zwangsweise Vorführung bei Botschaften angenommener Herkunftsländer
(Quelle: Bayrisches Innenministerium)
[/der]
quelle des textes:
http://lola.d-a-s-h.org/~ [...] head.htm
linktipps:
www.nolager.de
www.rechtauflegalisierung.de
www.aktivgegenabschiebung.de
www.abschiebehaft.de
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