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neues zum Ehegattensplitting bei eing. Lebens

smaeki
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15.11.2011 19:03
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Aktuelles aus dem Steuerrecht unter

http://www.haufe.de//news [...] 00560203

Kurze Zusammenfassung meinerseits:
Aktuell sieht das Steuerrecht kein Ehegattensplitting / Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer vor, so dass eingetr. Lebensp. Steuerklasse 1 behalten und wie alleinstehende behandelt werden.
Jetzt wurde Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt und somit steigt die Hoffnung auf Gleichstellung auch im Steuerrecht. Das bedeutet in der Praxis: Zusammenveranlagung beantragen, bei abweichenden Bescheid Einspruch einlegen und AdV beantragen. Näheres im oben genannten Artikel.
enzaja22
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16.11.2011 14:03
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Fraulie
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15.11.2011 19:17
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