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Forum » Familie & Co » Threadneues zum Ehegattensplitting bei eing. Lebens
15.11.2011 19:03
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0 Aktuelles aus dem Steuerrecht unter http://www.haufe.de//news [...] 00560203 Kurze Zusammenfassung meinerseits: Aktuell sieht das Steuerrecht kein Ehegattensplitting / Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer vor, so dass eingetr. Lebensp. Steuerklasse 1 behalten und wie alleinstehende behandelt werden. Jetzt wurde Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt und somit steigt die Hoffnung auf Gleichstellung auch im Steuerrecht. Das bedeutet in der Praxis: Zusammenveranlagung beantragen, bei abweichenden Bescheid Einspruch einlegen und AdV beantragen. Näheres im oben genannten Artikel.
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