neues zum Ehegattensplitting bei eing. Lebens
Aktuelles aus dem Steuerrecht unter
http://www.haufe.de//news [...] 00560203
Kurze Zusammenfassung meinerseits:
Aktuell sieht das Steuerrecht kein Ehegattensplitting / Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer vor, so dass eingetr. Lebensp. Steuerklasse 1 behalten und wie alleinstehende behandelt werden.
Jetzt wurde Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt und somit steigt die Hoffnung auf Gleichstellung auch im Steuerrecht. Das bedeutet in der Praxis: Zusammenveranlagung beantragen, bei abweichenden Bescheid Einspruch einlegen und AdV beantragen. Näheres im oben genannten Artikel.
http://www.haufe.de//news [...] 00560203
Kurze Zusammenfassung meinerseits:
Aktuell sieht das Steuerrecht kein Ehegattensplitting / Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer vor, so dass eingetr. Lebensp. Steuerklasse 1 behalten und wie alleinstehende behandelt werden.
Jetzt wurde Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt und somit steigt die Hoffnung auf Gleichstellung auch im Steuerrecht. Das bedeutet in der Praxis: Zusammenveranlagung beantragen, bei abweichenden Bescheid Einspruch einlegen und AdV beantragen. Näheres im oben genannten Artikel.