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Forum » News, Politik & Wissenschaft » Threadnur mal zum nachdenken
20.03.2003 12:48
HiddenNickname
0 das hat mir ein freund mit genau der überschrift geschickt. Grundgesetz, Artikel 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Strafgesetzbuch § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Strafgesetzbuch § 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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