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nur mal zum nachdenken


20.03.2003 12:48
HiddenNickname
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das hat mir ein freund mit genau der überschrift geschickt.

Grundgesetz, Artikel 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der
Absicht vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere
die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu
stellen.

Strafgesetzbuch § 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des
Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik
Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und
dadurch die Gefahr eines Krieges für die
Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit einer
Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Strafgesetzbuch § 80a
Aufstacheln zum Angriffskrieg

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes
öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum
Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren bestraft.



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