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Forum » Transgender/Intersexuell » Threadtrans in der presse
04.01.2004 17:55
HiddenNickname
0 hallo ihr, muss man sich nicht über so einen artikel (aus der süddeutschen zeitung von gestern) aufregen? ich habe meinen ersten leserbrief gestern geschrieben. einen solchen artikel hätte ich nur bei der zeitung mit den groooossen buchstaben und entsprechenden bildern erwartet. ellen 03.01.2004 Transsexueller Thailänder will heiraten Bislang untersagt das Gesetz solch eine Verbindung – nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden Von Ekkehard Müller-Jentsch Ein 28-jähriger Thailänder, der vor vier Jahren in Bangkok operativ zur Frau umgewandelt worden ist, möchte gerne einen Münchner Mann heiraten. Für einen Deutschen in seiner Situation wäre das kein Problem. Einem Ausländer verwehrt das Transsexuellengesetz jedoch die Anerkennung der Geschlechtsumwandlung. Das Bayerische Oberste Landesgericht hält diese Ungleichbehandlung für grundrechtswidrig und hat den Fall jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die thailändisch-bayerische Eheschließung scheiterte formal an dem so genannten Ehefähigkeitszeugnis, das der Thai nicht beibringen kann. Denn in seiner Heimat werden Geschlechtsumwandlungen zwar vorgenommen, amtlich jedoch nicht anerkannt. Und nach deutschem Recht ist die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nur bei Bundesbürgern möglich oder bei Personen mit deutschem Personalstatut – das sind etwa Staatenlose oder Asylberechtigte. Notgedrungen hat sich das Liebespaar daraufhin auf eine eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaft eingelassen. Der Thai hat danach beim Amtsgericht München beantragt, ihn endlich als Frau anzusehen. Er hat zwei Sachverständigengutachten vorgelegt, in denen Fachärzte für Psychiatrie bestätigen, dass er sich seit mindestens drei Jahren dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt und unter dem Zwang steht, wie eine Frau zu leben. Doch unter Berufung auf geltendes Recht lehnte der Amtsrichter den Antrag ab; das Landgericht München I bestätigte diesen Beschluss: Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit dem Heimatstaat des Betroffenen vorbehalten bleiben soll. Die Homo-Lebensgemeinschaft, die endlich ein richtiges Ehepaar werden will, gab nicht auf. Der Thailänder legte Beschwerde beim „Bayerischen Obersten“ ein. Der 1. Zivilsenat unter dem Vorsitz des Präsidenten Peter Gummer hält nun den entsprechenden Paragraphen des Transsexuellengesetzes (§ 8 TSG) mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes (Artikel 3) für unvereinbar. Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung von 1996 selbst festgestellt, das jedermann von den staatlichen Organen die Achtung vor seiner Individualität verlangen könne: „Das schließt die Pflicht ein, die individuelle Entscheidung eines Menschen über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren“, heißt es dort wörtlich. Ausländer, die sich einer operativen Geschlechtsumwandlung unterzogen haben und in ihrer geänderten Geschlechtszugehörigkeit in Deutschland leben, erführen jedoch eine empfindliche Benachteiligung gegenüber deutschen Staatsangehörigen. „Diese Ungleichbehandlung verletzt nach Auffassung des Senats den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedenfalls dann, wenn das Heimatrecht des . . . Ausländers die Anerkennung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit nicht ermöglicht.“ In einem solchen Fall müsse die Rücksichtnahme auf das Heimatrecht des Ausländers dessen grundgesetzlich geschütztem Anspruch auf Anerkennung der gewandelten Geschlechtszugehörigkeit weichen. Nun muss Karlsruhe entscheiden.
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