Änderung des Geschlechts im Pass bei VÄ
Hallo Leute,
es ist amtlich!!!! Seit dem 1.10.2006 kann man auf Antrag bei der Meldebehörde nach erfolgter VÄ den Geschlechtseintrag im Pass ändern lassen. Dazu ist keine Personenstandsänderung und damit keine Operation mehr notwendig.
Hier ist die Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage:
"Für Ihre E-Mail vom gestrigen Dienstag, 31. 10. 2006, an das
Bundesministerium des Innern danke ich Ihnen.
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das
Bundesministerium des Innern hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2006 einen internen
Durchführungshinweis an die Länder erteilt, wonach einem Antragsteller, dessen
Vornamen gemäß Transsexuellengesetz geändert wurde, auf Antrag ein Pass
mit dem vom Geburtseintrag abweichenden Geschlecht auszustellen ist.
Sofern einzelnen Behörden dieser Durchführungshinweis nicht bekannt
ist, empfehle ich Ihnen, sich an Ihr zuständiges Landesinnenministerium zu
wenden, da das BMI nicht weisungsbefugt gegenüber den Landesbehörden
ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carola Ruppelt
Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Bürgerservice
Fax:01888/ 681 51991
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de&quo t;
es ist amtlich!!!! Seit dem 1.10.2006 kann man auf Antrag bei der Meldebehörde nach erfolgter VÄ den Geschlechtseintrag im Pass ändern lassen. Dazu ist keine Personenstandsänderung und damit keine Operation mehr notwendig.
Hier ist die Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage:
"Für Ihre E-Mail vom gestrigen Dienstag, 31. 10. 2006, an das
Bundesministerium des Innern danke ich Ihnen.
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das
Bundesministerium des Innern hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2006 einen internen
Durchführungshinweis an die Länder erteilt, wonach einem Antragsteller, dessen
Vornamen gemäß Transsexuellengesetz geändert wurde, auf Antrag ein Pass
mit dem vom Geburtseintrag abweichenden Geschlecht auszustellen ist.
Sofern einzelnen Behörden dieser Durchführungshinweis nicht bekannt
ist, empfehle ich Ihnen, sich an Ihr zuständiges Landesinnenministerium zu
wenden, da das BMI nicht weisungsbefugt gegenüber den Landesbehörden
ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Carola Ruppelt
Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Bürgerservice
Fax:01888/ 681 51991
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de&quo t;