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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadEU kickt Tariflöhne
06.04.2008 15:49
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0 Europäischer Gerichtshof Mindestlohn-Vorschrift bei Ausschreibungen unzulässig frankfurter rundschau 5.4.08 Berlin (rtr) - Gesetze zum besonderen Schutz vor Dumpinglöhnen bei öffentlichen Aufträgen verstoßen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Donnerstag in Luxemburg entsprechende Vorschriften des niedersächsischen Landesvergabegesetzes. Dieses schreibt vor, dass öffentliche Bauaufträge nur an Firmen vergeben werden, die für sich und ihre Subunternehmer Tariflöhne garantieren. Sonst werden Vertragsstrafen fällig. Dies widerspreche europäischem Recht, weil der betreffende Bautarifvertrag in Deutschland nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden sei, erklärten die obersten EU-Richter. (Az C-346/06). Das Bundesarbeitsministerium will jetzt prüfen, welche Folgen das Urteil für die im Bund geplante Vergaberechtsreform haben könnte. Eine Sprecherin sagte, für eine Bewertung sei es noch zu früh. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatten sich gerade erst mühsam auf einen Kompromiss geeinigt, der nach Lesart von Scholz auch die Tariftreue als Bedingung für die Vergabe von Aufträgen zulässt. Ausdrücklich genannt wird sie nicht. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hatte kurz vor dem EuGH-Urteil noch strengere Regeln gefordert als von Glos und Scholz geplant. Die Tariftreue müsse festgeschrieben werden. Der SPD-Wirtschaftsexperte Rainer Wend sagte, auch nach dem Urteil könne die Reform der Vergabeordnung umgesetzt werden. \\\"Ich bin sicher, dass wir eine Tarifbindung der Unternehmen als Vergabekriterium rechtskonform ausgestalten werden\\\", betonte er im \\\"Kölner Stadtanzeiger\\\" (Freitagausgabe). Die Verhandlungen zwischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium könnten sehr bald zum Abschluss kommen. Scharfe Kritik an dem Urteil kam von der Gewerkschaft IG BAU. Der EuGH verhindere, dass öffentliche Auftraggeber die Einhaltung von Tarifverträgen zur Voraussetzung für Aufträge machten, sagte IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel. \\\"Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus, der dazu führen wird, dass die Bürger Europa endgültig ablehnen.\\\" Er rief Bundesregierung und EU-Kommission auf, Tariftreue-Gesetze schnell zu ermöglichen. Außer in Niedersachsen gebe es Tariftreue-Gesetze in sieben weiteren Bundesländern: Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, im Saarland und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz hat ähnliche Pläne. Die EU-Entsenderichtlinie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Mindestlöhne festzuschreiben. Damit soll Lohndumping durch Arbeitskräfte verhindert werden, die aus Ländern mit niedrigeren Löhnen für einzelne Aufträge entsandt werden. Das deutsche Entsendegesetz ist der Weg für die derzeit in Deutschland von bis zu acht Branchen geplanten Mindestlöhne. Allerdings sei der strittige Baugewerbe-Tarif nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, stellte der EuGH fest. Vielmehr gehe er über einen niedrigeren Mindestlohn aus dem Entsendegesetz hinaus, der auf einem anderen Tarifvertrag beruht. Zudem verstoße Niedersachsens Regelung gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Denn mit dem Gesetz würden Arbeitnehmer bei öffentlichen Bauaufträgen besser gestellt als bei privaten, was nicht gerechtfertigt sei. Im konkreten Fall geht es um den Bau der Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf. Das inzwischen insolvente Unternehmen Objekt und Bauregie hatte sich zur Zahlung der Tariflöhne verpflichtet, um den Auftrag zu bekommen. Allerdings hatte ein polnischer Subunternehmer seinen 53 Arbeitern weniger als die Hälfte des Tariflohnes gezahlt. Daraufhin hatte Niedersachsen von dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von knapp 85.000 Euro verlangt. Dies entsprach einem Prozent der Auftragssumme.
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30.04.2008 01:45
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15.04.2008 18:29
06.04.2008 19:05
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