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Forschung:Sorgerechtsentzug lesbischer Mütter

18.01.2024 21:20
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Zeitzeuginnen-Projekt

Es geht um den Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern in bundesrepublikanischer Geschichte - dazu ist sowohl ein Forschungsbericht aus Rheinland-Pfalz herausgegeben worden, als auch ein neues Forschungsprojekt in Nordrhein-Westfalen gestartet.

Von der Webseite:

Bundesdeutsche Gerichte entzogen Müttern ihre Kinder bis mindestens in die 1980er Jahre – wenn den Gerichten bekannt war, dass die Mütter lesbisch lebten. Damit das nicht passierte, verbarg manche Mutter ihre Lebensgefährtin. Dies wurde in der ersten historischen Studie über lesbisches Leben im jungen Rheinland-Pfalz deutlich. Bei weiterer Forschung zeigte sich bald, dass es auch noch in den 1990er Jahren alltäglich war, wenn Gerichte lesbischen Müttern deren Kinder nahmen. Oder wenn damit gedroht wurde. Wir wissen nicht, ob die hier im Bild zu sehenden Frauen auch vom Entzug des Sorgerechts bedroht waren, ob die Mütter heterosexuell lebten oder nicht. Wir wissen ohnehin noch viel zu wenig.

Die rheinland-pfälzische Frauenministerin Anne Spiegel hat bei der Vorstellung der Studie am 14. Januar 2021 betont, dass ein solcher Entzug des Sorgerechts als Unrecht anzusehen ist. Dafür entschuldigte sie sich. Der Forschungsbericht liegt vor, auch in einer Kurzfassung. Das Forschungsprojekt, das das Land Rheinland-Pfalz förderte, ist abgeschlossen – aber nicht das Thema an sich. Sollten Sie Erinnerungen oder Dokumente beisteuern wollen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich bei uns melden.

Für Nordrhein-Westfalen beginnt nun auch ein neues Forschungsprojekt. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Studie über den Entzug des Sorgerechts bei Müttern, die eine lesbische Beziehung führten, in den Jahren 1946 bis 2000. Bisher bekannte Quellen weisen darauf hin, dass Gerichte und Institutionen in Nordrhein-Westfalen durchaus unterschiedliche Entscheidungen trafen: In NRW gab es Forderungen von Institutionen, die verlangten, offen lesbisch lebende Mütter sollten nicht mit ihren Kindern leben dürfen. Andererseits fällte das Amtsgericht Mettmann 1984 das erste bekannte Urteil, das Homosexualität und Kindeswohl nicht als Gegensätze wertete. Geleitet wird die Forschung von LAG Lesben / Queeres Netzwerk NRW. Wir suchen Material (von Briefen über Urteile bis Zeitungsartikel) und Zeitzeug*innen!

Auch suchen wir immer noch Mütter und Kinder, die öffentlich über ihre Erfahrungen sprechen. Über ihre Angst, dass das Sorgerecht wegen lesbischer Liebe der Mutter infrage stand. Oder darüber, dass das Sorgerecht aus diesem Grund tatsächlich entzogen wurde. Wenn Sie öffentlich darüber sprechen würden, melden Sie sich bitte bei uns.


https://sorgerecht-lesbischer-muetter.de/
https://kurzelinks.de/6z5l


editiert am 18.01.2024 21:21 melden

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