LPG - Einkommenssteuer
Soeben in der Post,
- zur Kenntnisnahme:
Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bei der Einkommensteuer
Was sollen wir tun?
28.02.2011
Liebe Freundinnen und Freunde,
bei der Einkommensteuer mauern Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU weiter, obwohl aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer vom Juli 2010 feststeht, dass auch bei der Einkommensteuer die Gleichstellung rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 erfolgen muss, soweit die Einkommensteuerveranlagungen noch nicht rechtskräftig sind.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, auf die alle warten, werden sich weiter verzögern. In der Liste der Fälle, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheiden will, sind die Verfassungsbeschwerden zur Einkommensteuer nicht aufgeführt.
Deshalb raten wir allen Paaren, die unterschiedliche Einkommen haben, bei der Einkommensteuererklärung weiterhin jedes Jahr Zusammenveranlagung zu beantragen und gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Die Finanzämter bringen die Einspruchsverfahren zur Ruhe, wenn man nicht widerspricht. Das genügt. Mustertexte findet Ihr hier:
http://www.lsvd.de/638.0.html
Inzwischen hat das Finanzgericht Niedersachen drei positive Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz erlassen,
siehe http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338
Dazu findet Ihr auf unsere Webseite folgende Mustertexte:
Antrag auf Aufhebung der Vollziehung aller noch nicht rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der festgesetzten Steuer, die entfiele, wenn die Lebenspartner zusammenveranlagt worden wären, http://www.lsvd.de/1562.0.html
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklassen von I / I in III / V auf den 2011 fortgeltenden Lohnsteuerkarten: http://www.lsvd.de/1357.0.html
Antrag auf Aufhebung der Vollziehung von Grunderwerbsteuerbescheiden aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010: http://www.lsvd.de/632.0.html
Dazu noch folgende Bitte:
Um noch besser auf die Bundesregierung Druck machen zu können, ist es für uns wichtig, genauere Zahlen über die Verfahren zu bekommen. Deshalb bitten wir Euch, uns mitzuteilen:
für welche Jahre Anträge auf Zusammenveranlagung noch anhängig sind, ausgenommen die Verfahren, in denen Ihr geklagt habt,
für welche Jahre Klagen noch anhängig sind.
Bitte meldet uns das an die Adresse recht@email.de
----
LSVD - Pressestelle
Pressesprecherin
Renate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
Tel.: 030 - 78 95 47 78
Fax: 030 - 78 95 47 79
E-Mail: Presse@lsvd.de
www.lsvd.de
www.hirschfeld-eddy-stiftung.d e
- zur Kenntnisnahme:
Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bei der Einkommensteuer
Was sollen wir tun?
28.02.2011
Liebe Freundinnen und Freunde,
bei der Einkommensteuer mauern Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU weiter, obwohl aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer vom Juli 2010 feststeht, dass auch bei der Einkommensteuer die Gleichstellung rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 erfolgen muss, soweit die Einkommensteuerveranlagungen noch nicht rechtskräftig sind.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, auf die alle warten, werden sich weiter verzögern. In der Liste der Fälle, über die das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entscheiden will, sind die Verfassungsbeschwerden zur Einkommensteuer nicht aufgeführt.
Deshalb raten wir allen Paaren, die unterschiedliche Einkommen haben, bei der Einkommensteuererklärung weiterhin jedes Jahr Zusammenveranlagung zu beantragen und gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Die Finanzämter bringen die Einspruchsverfahren zur Ruhe, wenn man nicht widerspricht. Das genügt. Mustertexte findet Ihr hier:
http://www.lsvd.de/638.0.html
Inzwischen hat das Finanzgericht Niedersachen drei positive Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz erlassen,
siehe http://www.lsvd.de/1494.0.html#c7338
Dazu findet Ihr auf unsere Webseite folgende Mustertexte:
Antrag auf Aufhebung der Vollziehung aller noch nicht rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der festgesetzten Steuer, die entfiele, wenn die Lebenspartner zusammenveranlagt worden wären, http://www.lsvd.de/1562.0.html
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklassen von I / I in III / V auf den 2011 fortgeltenden Lohnsteuerkarten: http://www.lsvd.de/1357.0.html
Antrag auf Aufhebung der Vollziehung von Grunderwerbsteuerbescheiden aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010: http://www.lsvd.de/632.0.html
Dazu noch folgende Bitte:
Um noch besser auf die Bundesregierung Druck machen zu können, ist es für uns wichtig, genauere Zahlen über die Verfahren zu bekommen. Deshalb bitten wir Euch, uns mitzuteilen:
für welche Jahre Anträge auf Zusammenveranlagung noch anhängig sind, ausgenommen die Verfahren, in denen Ihr geklagt habt,
für welche Jahre Klagen noch anhängig sind.
Bitte meldet uns das an die Adresse recht@email.de
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LSVD - Pressestelle
Pressesprecherin
Renate H. Rampf
Chausseestr. 29
10115 Berlin
Tel.: 030 - 78 95 47 78
Fax: 030 - 78 95 47 79
E-Mail: Presse@lsvd.de
www.lsvd.de
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