Öffentlich rechtlicher Rundfunk
Schweiz:
Am 4. März 2018 entscheiden die Stimmbürger darüber, ob sie die Radio- und Fernsehgebühren abschaffen wollen. Sagen sie Ja, stünde fortan in Artikel 93 der Schweizerischen Bundesverfassung, dass der Bund weder Empfangsgebühren erheben noch Radio- und Fernsehstationen subventionieren darf. Ebenso untersagt wäre ihm, eigene Sender zu betreiben. Stattdessen müsste er regelmäßig Konzessionen versteigern. Die Schweiz wäre das einzige westeuropäische Land ohne einen öffentlichen Rundfunk.
Nachzulesen, inklusive Konsequenzen
http://www.zeit.de/2017/4 [...] itiative
Es gab gestern eine beeindruckende Sendung dazu in Panorama.
Auch hierzu einen Link
https://daserste.ndr.de/p [...] 100.html
Gruß
Max
Am 4. März 2018 entscheiden die Stimmbürger darüber, ob sie die Radio- und Fernsehgebühren abschaffen wollen. Sagen sie Ja, stünde fortan in Artikel 93 der Schweizerischen Bundesverfassung, dass der Bund weder Empfangsgebühren erheben noch Radio- und Fernsehstationen subventionieren darf. Ebenso untersagt wäre ihm, eigene Sender zu betreiben. Stattdessen müsste er regelmäßig Konzessionen versteigern. Die Schweiz wäre das einzige westeuropäische Land ohne einen öffentlichen Rundfunk.
Nachzulesen, inklusive Konsequenzen
http://www.zeit.de/2017/4 [...] itiative
Es gab gestern eine beeindruckende Sendung dazu in Panorama.
Auch hierzu einen Link
https://daserste.ndr.de/p [...] 100.html
Gruß
Max