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Öffentlich rechtlicher Rundfunk

Vemberer
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26.01.2018 10:08
0
Schweiz:

Am 4. März 2018 entscheiden die Stimmbürger darüber, ob sie die Radio- und Fernsehgebühren abschaffen wollen. Sagen sie Ja, stünde fortan in Artikel 93 der Schweizerischen Bundesverfassung, dass der Bund weder Empfangsgebühren erheben noch Radio- und Fernsehstationen subventionieren darf. Ebenso untersagt wäre ihm, eigene Sender zu betreiben. Stattdessen müsste er regelmäßig Konzessionen versteigern. Die Schweiz wäre das einzige westeuropäische Land ohne einen öffentlichen Rundfunk.

Nachzulesen, inklusive Konsequenzen

http://www.zeit.de/2017/4 [...] itiative

Es gab gestern eine beeindruckende Sendung dazu in Panorama.

Auch hierzu einen Link

https://daserste.ndr.de/p [...] 100.html

Gruß
Max
Cacil
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16.03.2018 23:24
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Sunny-20
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15.03.2018 22:10
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Lizzy79
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26.01.2018 11:48
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ventidue
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26.01.2018 11:23
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