Resturlaubsanspruch bei Übernahme vom Kundenb
Hallo,
ich hab folgenses Problem wobei ich im netzt nirgends etwas darüber finden kann.
Ich war von mitte august letzten Jahres bis ende Juli diesen Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde anschließend zum August diesen Jahres übernommen.
Nun gibt es unstimmigkeiten was den Urlaub für dieses Jahr betrifft worüber ich nichts finden kann was mir dabei weiterhilft.
Ich hatte bis 30.07.2012 bei meiner Zeitarbeitsfirma einen Urlaubsansruch von 24 Tagen in im Jahr. Bis zum Austritt wurden mir für dieses Jahr 20 Tage gewährt bzw der rest dafon ausbezahlt.
In meiner jetzigen Firma habe ich pro Jahr 26 Tage. Das würde bedeuten laut Rechung habe ich von August bis Dezember noch 11 tage zu verfügung.
Jetzt werden mir aber die 20 Tage mit angerechnet aus der Zeitarbeit und mir wurde heute gesagt ich hätte einen maximalen Ansruch von 3 Tagen weil der Urlaub aus der Zeitarbeit mit angerechnet werden muss
Das kann doch nicht sein oder? Dann hätte ich ja nur 23 Urlaubstage für dieses Jahr gehabt bei 40 Stunden Wochen...
Ist das wirklich so oder will mich da wer über den Tisch ziehen?
Hab leider weder im Bundesurlaubsgesetzt etwas gefunden noch im IGZ/DGB Manteltarif der bei meiner Zeitarbeit geltend war...
Villeicht weis jemand von euch mehr...???
Übrigens ich bin Beruflich Technische Zeichnerin
ich hab folgenses Problem wobei ich im netzt nirgends etwas darüber finden kann.
Ich war von mitte august letzten Jahres bis ende Juli diesen Jahres bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde anschließend zum August diesen Jahres übernommen.
Nun gibt es unstimmigkeiten was den Urlaub für dieses Jahr betrifft worüber ich nichts finden kann was mir dabei weiterhilft.
Ich hatte bis 30.07.2012 bei meiner Zeitarbeitsfirma einen Urlaubsansruch von 24 Tagen in im Jahr. Bis zum Austritt wurden mir für dieses Jahr 20 Tage gewährt bzw der rest dafon ausbezahlt.
In meiner jetzigen Firma habe ich pro Jahr 26 Tage. Das würde bedeuten laut Rechung habe ich von August bis Dezember noch 11 tage zu verfügung.
Jetzt werden mir aber die 20 Tage mit angerechnet aus der Zeitarbeit und mir wurde heute gesagt ich hätte einen maximalen Ansruch von 3 Tagen weil der Urlaub aus der Zeitarbeit mit angerechnet werden muss
Das kann doch nicht sein oder? Dann hätte ich ja nur 23 Urlaubstage für dieses Jahr gehabt bei 40 Stunden Wochen...
Ist das wirklich so oder will mich da wer über den Tisch ziehen?
Hab leider weder im Bundesurlaubsgesetzt etwas gefunden noch im IGZ/DGB Manteltarif der bei meiner Zeitarbeit geltend war...
Villeicht weis jemand von euch mehr...???
Übrigens ich bin Beruflich Technische Zeichnerin