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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadStalking per E-Mail ist strafbar
01.06.2009 19:56
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0 Stalking per E-Mail ist strafbare Nachstellung Wer jemandem in strafbarer Weise nachstellt, muss seinem Opfer nicht in persona hinterher schleichen. Der Tatbestand des Nachstellens im Sinne des Gewaltschutzgesetzes ist auch erfüllt, wenn die Belästigungen in Form von ständigen E-Mails übers Internet erfolgen – so ein aktueller Beschluss des Landgerichts Berlin (Az. 53 T 30/09). Ein Anwalt war auf einer Internet-Seite permanent herabgewürdigt und beleidigt worden. Die den Ruf schädigenden und provokanten Eintragungen stellen nach Auffassung der Berliner Richter eine unzumutbare Belästigung und ein wiederholtes Nachstellen im Sinne des Gewaltschutzgesetztes dar. Zumal dieses Verhalten nicht durch ein berechtigtes Interesse des Webseiten-Betreibers gerechtfertigt war. Das Gewaltenschutzgesetz, das die Belästigungen einer Person durch eine andere, etwa durch wiederholte Beobachtung des Opfers, aufdringliche Kontaktversuche und unerwünschte körperliche Annäherungen umfasse, beziehe sich auch auf das Zusenden von E-Mails. Denn dabei handelt es sich um nichts anderes als virtuelle Belästigungen mittels der Fernkommunikation. Weshalb das Gericht dem Autor der Beschimpfungen künftighin sämtliche Kontakte zu dem Adressaten untersagte - sei es durch persönliche Ansprache, Telefonate, Faxe, per SMS, E-Mail oder andere Sendungen. Ausgenommen hiervon sei nur die Korrespondenz im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen als Anwalt. Quelle: www.jura-ticker.de
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