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Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadWas "kann" Strafe?
29.12.2008 17:11
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0 Anknüpfend an einen anderen Thread ("Keine Verjährung für Missbrauchtäter" ): Ein paar Gedanken zur "Strafe": 1. Das eigentliche Ziel staatlicher Sanktionen, nämlich das individuelle Verhalten so zu steuern, dass (weitere) Rechtsgutverletzungen verhindert werden, wurde/wird nie wirklich erreicht. Somit müsste es im Interesse aller liegen, Modelle zu schaffen, die diesem Ziel näher kommen. Gibt es überhaupt Alternativen im und außerhalb des Strafrechts? Wie könnten diese aussehen? Sind sie gewollt? Was "kann" Strafe? Wem "nützt" Strafe? Was bewirkt Strafe? Wozu dient Strafe? (...) 2. Nachweisbar führt eine zu erwartende höhere Bestrafung (z. B. Todesstrafe als höchstmögliche Bestrafung) nicht zum Rückgang der jeweiligen Straftaten. 3. Sowohl Opfer als Täter werden einer Stigmatisierung unterworfen, bestimmte Verhaltensmuster werden von beiden Seiten "erwartet", die oft auch einen direkten Einfluss auf das Strafmaß haben (z. B. "Opfer" wirkt nicht verstört genug, Täter gehört einer bestimmten Ethnie an usw.) 4. Das Gefängnis ist ein kriminogener Ort, an dem Faktoren wirksam werden, die evtl. nach der Entlassung kriminelle Handlungen begünstigen. Täter werden u. U. wiederum "Opfer" gewalttätiger Insassen usw. 5. Es kann eigentlich keine "Verhältnismäßigkeit" ; zwischen dem Leiden von sogenannten Opfern und der Bestrafung von Tätern geben. Betroffene einer Straftat gehen sehr unterschiedlich mit erfahrenem Unrecht um und haben auch einen unterschiedlichen Bezug zu "Vergeltung". Somit kann es keine allgemeingültige Festsetzung einer "angemessenen" Sanktion geben, jedenfalls keine, die zusichert, dass erfahrenes Leid durch Betrafungen des Täters gemindert oder gar beseitigt wird. 6. Eine öffentliche Diskussion über z. B. die Höhe ud Angemessenheit einer Sanktion wird überwiegend in einem (fast unlösbaren) Opfer- / Täter- Bezug geführt. Diese Voraussetzung kommt zwar einerseits dem "allgemeinen" Gefühl von Gerechtigkeit entgegen, erfüllt aber selten das eigentliche Ziel von Bestrafung und verdrängt zunehmend den Gedanken der Resozialisation. 7. Die Konzepte des Rechtsstaates ergeben sich aus den Prämissen des Grundgesetzes, die für alle Menschen gelten. Dennoch kann Strafe nicht ohne Einriffe in die Persönlichkeitsrechte erfolgen. Der Rechtsstaat ist somit gezwungen, gegen zugesicherte Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. Das ist bisher ein ungelöster "Konflikt". Aus diesem Grunde wird im Idealfalle ein Kompromiss "gefunden", der eine zu milde Strafe vermeidet (was als Verhöhnung der Opfer wirken kann), verurteilt aber auch keinen Täter "lebenslang" ohne die MÖGLICHKEIT einer Begnadigung.
editiert am 31.12.2008 12:24
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