hund, katze und es knallt....
abend!
ich brauch mal einen rechtlichen rat. nach dem 1. semester jura hab ich noch keine idee, wie die frage zu beantworten ist...bgb durchblättern, nach eventuell ähnlichen entscheidungen suchen etc. hat mich nicht weiter gebracht...frage:
hab ja einen hund (staff/pitbull mix). die dame ist diesen monat 11 1/2 geworden. besonders jetzt, wo öfter mal wieder die sonne scheint, lässt sie sich gerne die sonne im garten auf die wampe scheinen. ABER sie ist nur mit MIR im garten, alleine kommt sie nicht rein. das gärtchen gehört zu unserer wohnung, also nur "meiner". alle seiten sind mit nem hohen holzzaun umgeben, hund kann unmöglich raus. heute vormittag stiefelte plötzlich ne mieze durch den garten. war am beete machen und hab die nur bemerkt, da ganja (hund) plötzlich wie ne bescheuerte auf die katze zubretterte. die hats zum glück noch rechtzeitig übern zaun geschafft. nun meine frage: wenn ganja die erwischt hätte, WER muss haften? ich war mit im garten, hund ist also nicht ohne aufsicht dort. garten ist ausbruchsicher. muss ich den auch für katzen "einbruchsicher" machen??was ja irgendwie schwachsinn wär, dann müsst ich ja sogar n dach bauen! (die frage nagt ziemlich an mir, da ganja mit ihrem mix nun mal zu den rassen gehört, die aufgrund der ganzen vorurteile nix mehr zu lachen haben...kurz gesagt: wenn die sich einen pups im falschen moment leistet, ist die weg. und in deutschland heißt "auffällig" gewordener listi sofort einschläfern....) wie siehts da bei katzen aus? soll der besitzer doch drauf aufpassen, wo die rumrennt, ich lass ganja ja auch nicht frei laufen! zudem wärs ja echt lachhaft, wenn ich meinen garten so sichern müsste, dass nicht mal ne katze reinkommt??
was sagt die juristerei dazu?
(vorab an die meckertrinen unter uns: meine rechtschreibung hier im forum is mir echt sehr latte, meine ausdrucksweise ebenfalls und wer hier nur den angestauten frust der letzten woche loswerden will, solls anderswo versuchen.)
ich brauch mal einen rechtlichen rat. nach dem 1. semester jura hab ich noch keine idee, wie die frage zu beantworten ist...bgb durchblättern, nach eventuell ähnlichen entscheidungen suchen etc. hat mich nicht weiter gebracht...frage:
hab ja einen hund (staff/pitbull mix). die dame ist diesen monat 11 1/2 geworden. besonders jetzt, wo öfter mal wieder die sonne scheint, lässt sie sich gerne die sonne im garten auf die wampe scheinen. ABER sie ist nur mit MIR im garten, alleine kommt sie nicht rein. das gärtchen gehört zu unserer wohnung, also nur "meiner". alle seiten sind mit nem hohen holzzaun umgeben, hund kann unmöglich raus. heute vormittag stiefelte plötzlich ne mieze durch den garten. war am beete machen und hab die nur bemerkt, da ganja (hund) plötzlich wie ne bescheuerte auf die katze zubretterte. die hats zum glück noch rechtzeitig übern zaun geschafft. nun meine frage: wenn ganja die erwischt hätte, WER muss haften? ich war mit im garten, hund ist also nicht ohne aufsicht dort. garten ist ausbruchsicher. muss ich den auch für katzen "einbruchsicher" machen??was ja irgendwie schwachsinn wär, dann müsst ich ja sogar n dach bauen! (die frage nagt ziemlich an mir, da ganja mit ihrem mix nun mal zu den rassen gehört, die aufgrund der ganzen vorurteile nix mehr zu lachen haben...kurz gesagt: wenn die sich einen pups im falschen moment leistet, ist die weg. und in deutschland heißt "auffällig" gewordener listi sofort einschläfern....) wie siehts da bei katzen aus? soll der besitzer doch drauf aufpassen, wo die rumrennt, ich lass ganja ja auch nicht frei laufen! zudem wärs ja echt lachhaft, wenn ich meinen garten so sichern müsste, dass nicht mal ne katze reinkommt??
was sagt die juristerei dazu?
(vorab an die meckertrinen unter uns: meine rechtschreibung hier im forum is mir echt sehr latte, meine ausdrucksweise ebenfalls und wer hier nur den angestauten frust der letzten woche loswerden will, solls anderswo versuchen.)