|
|
Forum » News, Politik & Wissenschaft » ThreadLust auf Big Brother?
08.11.2008 17:17
HiddenNickname
0 http://netzpolitik.org/2008/bka-gesetz-soll-naechste-woche-durch-den-bundestag-gepeitscht-werden Das darf das BKA dann alles: 1. Persönliche Daten sammeln 2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben) 3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen 4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a. - der Person Fingerabdrücke abnehmen, - der Person Handflächenabdrücke abnehmen, - Foto der Person aufnehmen, - Videoaufzeichnung der Person aufnehmen, - äußere körperliche Merkmale der Person feststellen, - Messungen an der Person vornehmen, - die Stimme der Person aufzeichnen. 5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen) 6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter - langfristige Observation von Personen - geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen - sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen - Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen 7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben 8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung) 9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen 10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen 11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten 12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten 13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay 14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“) 15. Platzverweise erteilen 16. Personen in Gewahrsam nehmen 17. Personen durchsuchen 18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen 19. Sachen sicherstellen 20. Wohnungen durchsuchen 21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
editiert am 08.11.2008 18:25
melden
0
![]()
15.12.2008 20:13
16.11.2008 18:03
13.11.2008 22:47
13.11.2008 22:35
13.11.2008 12:39
13.11.2008 12:35
11.11.2008 19:31
10.11.2008 15:45
10.11.2008 12:14
10.11.2008 10:56
10.11.2008 10:48
HiddenNickname
0
10.11.2008 10:41
10.11.2008 10:29
10.11.2008 10:11
10.11.2008 02:21
10.11.2008 01:46
09.11.2008 23:12
09.11.2008 21:42
09.11.2008 14:50
0
![]() |
|